Datenschutz für den Betriebsrat
Hallo,
Dürfen wir als Betriebsrat Personalakten führen analog den Akten die der Arbeitgeber führt? Dürfen wir diese in unserem Betriebsratsbüro aufbewahren?
Ich habe dabei Bauchschmerzen, aber die Kollegen im Gremium sind der Meinung der Arbeitgeber darf nicht in das Betreibsratsbüro rein und könnte das nicht feststellen wenn wir das nicht dürften.
Wie seht ihr das? Meiner Meinung nach darf der Betriebsrat keine personenebezogenen Daten also Pesonalakten aufbeahren ohne die ausdrückliche Zustimmung jedes einzeln betroffenen Mitarbeiters. Anders verhält es sich meiner Meinung nach bei Anhörungen die personenbezogene Daten beinhalten.
Vielen Dank für euer Feedback
Lieben Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (8)
11.03.2015 um 19:12 Uhr
Dürfen wir als Betriebsrat Personalakten führen analog den Akten die der Arbeitgeber führt? Wozu?
Dürfen wir diese in unserem Betriebsratsbüro aufbewahren? Wozu?
und könnte das nicht feststellen wenn wir das nicht dürften. Aha ...
... Pesonalakten aufbeahren ohne die ausdrückliche Zustimmung jedes einzeln betroffenen Mitarbeiters. Totaler Quatsch!
Ihr habt überhaupt keine Personalakten irgendwie zu führen und aufzubewahren. Es gibt EINE Akte und die muss reichen!
11.03.2015 um 19:13 Uhr
Die Argumentation, dass der AG ja nicht ins BR-Büro rein kann, ist unsäglich, um die doppelte Aktenführung zu rechtfertigen. Ein BR hat sich an die Gesetze zu halten. Und die Datensparsamkeit ist Teil des BDSG und gilt auch für einen BR.
Als AN, wenn ich das Gewahr würde, hätte der BR ein echtes Problem mit mir.
11.03.2015 um 20:12 Uhr
Da der BR ja ohnehin nicht auf dem Laufenden sein dürfte, wären diese Akten doch schon nach kürzester Zeit wertlos.
Wenn Ihr was für Eure Arbeit erforderliches wissen wollt. könnt Ihr von Eurem Informationsanspruch ( § 80 Abs. 2 BetrVG) gebrauch machen.
11.03.2015 um 21:34 Uhr
na was sich mache Gremien raus nehmen... - selbst für einen BR gilt das BDSG, auch wenn sie nciht dritte im Soinne des Gesetzes sind... soll heißen, ihr dürft nur die daten erheben, die ihr zur durchführung eurer Aufgaben benötigt. Wenn der Zweck erfüllt ist, müßt ihr diese vernichten... Denkt dran, dass ihr jederzeit wieder dran kommt, wenn ihr sie dann wieder benötigen solltet...
11.03.2015 um 22:23 Uhr
Jetzt mal langsam ! Natürlich kann der BR eigene Personalakten führen. Da kommen die Anhörungen, entsprechende Beschlüsse, zugehörige Korrespondenz mit dem AG rein, Gesprächsnotizen, etc.. Wie kann der BR denn sonst seine Geschäfte professionell führen? Auch wenn wir Stellung zu Abmahnungen nehmen, oder Anträge zusammen mit dem Kollegen stellen... wir mussen doch auch mal was nachlesen, was in der Vergangenheit schon mit dem MA ausgefochten wurde... Natürlich kommt in die BR--Akte nicht all das rein, was ein AG in seine Akte rein legt, aber alles, womit der BR zu tun hatte.
11.03.2015 um 22:34 Uhr
Im Sinne der Fragestellung ist das alles andere aber keine Personalakte, seesee.
12.03.2015 um 09:34 Uhr
naürlich darf der BR die Daten erheben die er zu siener Aufgabenerfüllung benötigt. Vereinbarungen, Einzelvertragliche Änderungen, Anhörungen usw. Diese dann auch vernichten wenn er sie nicht mehr benötigt. Aber darf der BR Arbeitsverträge, Schlungnachweise, Unterweisungen also den "Kleinkramm" eine Perosonalakte aufbewahren.
Sehr ich das richtig, dass der BR für die Umsetzng des BDSG im Betrieb verantwortlcih ist, und uns dementsprechend ans Bein ..... kann.
12.03.2015 um 20:09 Uhr
Hallo PaulBreitner, wie kommt der BR denn an solche Unterlagen? Wir lassen uns manchmal von Kollegen eine Kopie des Arbeitsvertrags geben, wenn wir Ungereimtheiten vermuten. Je nach Anfrage/Beschwerde von Kollegen sind das auch mal Unterlagen wie Schulungen, Zeugnisse oder so. Ich sehe das unproblematisch, weil die Kollegen uns diese Dinge ja aushändigen. Ist das in Eurem Betrieb wirklich anders? Bekommt der BR so etwas wie eine Personalakte vom Arbeitgeber, oder wie soll ich mir das vorstellen? Das wäre dann natürlich nicht statthaft.
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