Erstellt am 22.07.2011 um 08:13 Uhr von viktor
Also "Urlaubssperre" im Arbeitsvertrag wäre sicherlich falsch ausgedrückt. Die 6 Monate beziehen sich wohl auf den Anspruch im Sinne des BUrlG.
Aus Deiner Frage verstehe ich, dass der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer die zwei Wochen nehmen soll. Will denn dieser auch?
Im übrigen sind Urlaub und Urlaubspläne bis hin zu Differenzen im Einzelfall mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG). Da kann der BR also ziemlich viel für Mitarbeiter tun.
Erstellt am 22.07.2011 um 08:17 Uhr von firefly
Das mit "Urlaubssperre" meinte ich, wie du es geschrieben hast. ;o)
Der Kollege will den Urlaub im Prinzip nicht machen, hat dem AG schon gesagt, dass er seinen Urlaub mit seiner Frau planen wollte, dies aber jetzt nicht möglich ist.
Er will auch nicht, dass der BR mit dem AG redet...
Was soll der BR denn dann für den Kollegen tun?
Erstellt am 22.07.2011 um 08:29 Uhr von christax
Da der An sicher noch in der Probezeit ist,würde ich den Ball flach halten.
Erstellt am 22.07.2011 um 09:15 Uhr von Tanzbär
> Er will auch nicht, dass der BR mit dem AG redet...
Das ist zu respektieren.
> Was kann der BR bzw. der Kollege tun?
Der BR kann nichts tun. Der Kollege muss dann eben selbst mit dem AG reden, oder den Urlaub so nehmen, wie Chef wünscht.
Sagt ihm das so konsequent.
Erstellt am 22.07.2011 um 09:18 Uhr von Kurzarbeiter
Was Du da ansprichst wäre ja Betriebsurlaub, den kann es auch nur für Teile des Betriebes geben. Doch dieser unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 BetrVG. Also, der BR wäre hier gefordert. Weiter sind die Tage welche als Betriebsurlaub verwendet werden können begrenzt. Also auch dieses wäre zu beachten.
Vielelicht mal hier lesen:
Was Arbeitgeber beim Betriebsurlaub beachten müssen
http://www.glaswelt.de/GLASSWELT-Newsletter-2010-11/Was-Arbeitgeber-beim-Betriebsurlaub-beachten-muessen,QUlEPTI5NzYxOCZNSUQ9MzAwMDM.html
und
http://www.bwr-media.de/themen/personal/urlaubsanspruch/news/03930.php
Erstellt am 22.07.2011 um 09:57 Uhr von edgar
Der BR kann nicht nur er muss immer mit dem AG reden, wenn der AG die MB, also § 87 BetrVG beim Thema Urlaub/Betriebsuurlaub nicht beachtet. Das kann und sollte er dann neutral, also ohne Personenbezug.
Erstellt am 22.07.2011 um 10:07 Uhr von firefly
Sorry, edgar, wenn der Kollege nicht will...
Wir vertreten AN, und wenn er nicht will, dann war das ein Beratungsgespräch.
Ich kann ihm meine Hilfe net aufdrängen....
Erstellt am 22.07.2011 um 10:35 Uhr von edgar
firefly
und morgen kommen die Koll. also AN und sagen BR wir wollen versetzt werden wir wolllen Mehrarbeit ohne Schranken usw, Dann hält sich der Br aus aller MB heraus?? Ist es dass, was Du hier sagen möchtest.
Aber ja, es ist problematisch mit dem AG grundsätzlich zu reden, wenn das Thema auch leider nur eine beschränkte Gruppe betrifft.
Es hat hier also erst einmal nichts mit Hilfe aufdrängen zu tun, sondern mit den Pflichten des BR aus § 80 BetrVG und der Umsetzung der MB so wie es das Gesetz vorsieht. Man kann nun hier ggf. auch sagen, weil es schnell auf den Koll. zutreffen könnte, warten wir bis zum Ende der Probezeit und gehen dann das Thema mit dem AG an. Also beachtung der MB auch bei diesem Thema.
Doch sagen "wegschauen" geht nun wirklich nicht!
Oder wollt ihr nun öfters wegschauen, dann sollte man sich über die Auflösung des BR Gedanken machen. Weiter, vielleicht wäre es ja den anderen Betroffenen auch Recht, wenn der BR auch bei diesem Thema seiner MB nach käme.
Erstellt am 22.07.2011 um 10:45 Uhr von firefly
Sorry, aber deine Reaktion kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe dem Kollegen gesagt, dass ich das Thema für ihn klären will.
Daraufhin sagte er mir, dass er dies nicht möchte, das es aus seiner Sicht nichts bringt.
Habe versucht ihn umzustimmen, jedoch ohne Erfolg.
Und du weißt bestimmt auch, dass man nur Gespräche die eine bestimmte Person betreffen, (um in Clinch mit der Gegenseite zu gehen), die Zustimmung der Person haben sollte. Es könnten evtl. auch Nachteile für die Person entstehen...
Ich schaue nicht weg; deshalb habe ich hier die Frage eingestellt, was wir tun können, wenn der Kollege nicht will, dass wir ihm helfen...
Ich bitte außerdem darum, sachlich, und nicht persönlich zu werden (siehe Auflösung des BR).
Vielen herzlichen Dank!
Erstellt am 22.07.2011 um 10:59 Uhr von edgar
firefly
Du hast offenbar meinen beitrag nicht richtig gelesen oder verstanden.
Du/BR sollst eben nicht zum AG gehen und sagen, der Zwangsurlaub des Koll. XY ist so nicht ok. Du/BR soll zum AG gehen und diesen auf die grundsätzlich Mitbestimmung und besonders auch auf die MB beim Thema urlaub/Betriebsferien/-urlaub hinweisen. Auch darauf achten, dass hier die Grenzen für diesen, also max, Anzahl der Tage beachatet wird. Denn dieses steht ja so im BetrVG im § 80. Ich habe also ganz bewusst eben nicht vom § 85 BetrVG gesprochen. Denn klar beim § 85 BetrVG gilt der Willen des AN.
Der Hinweis"Nachdenken über Auflösung des BR" hat nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Es geht hier vielmehr und nur darum, wenn ein BR das Gesetz also hier die MB nicht wahrnimmt umsetzt, ist es ein berechtigter Grund darüber mal nachzudenken. Denn was soll dann ein BR noch. Die AN könnten ebenfalls darüber nachdenken, wenn ein BR seinen Pflichten nicht nachkommt. Also nichts persönliches, einfach nur die Umsetzung des BetrVG und hier besonders die Pflichtend des BR.
Ich habe ja weiter auch darauf hingewiesen, dass man bei solchen besonderen Situationen das Thema auch ewtas später betreffend der Umsetzung des BetrVG/MB angehen kann. Also, bitte auch Antworten akzeptieren wenn sie zutreffen und nicht unbedingt Deine Sicht treffen.
Es ist ja schon bemerkenswert, dass der BR hier offenbar nicht von sich aus, wei man es erwarten könnte die MB angeht also auf Missachtung des AG dieser handelt sondern erst von AN auf Verletzungen des Gesetzes hingewiesen werden muss. Denn dass eine ganze Abteilung/Bereich heir zwangsweise Urlaub machen muss, weil der AG das Betriebsrisiko auf die AN anwältzt ist bemerkenswert. Der AG gerät hier in Annahmeverzug gem BGB und nimmt die AN hierfür in "Haftung". Denn Betriebsurlaub ohne MB kann man als solches sehen. Das Gesetz lässt ja Betriebsurlaub zu, aber es gibt dann Regeln vor welche zu beachten sind.
Erstellt am 22.07.2011 um 11:02 Uhr von firefly
Hallo edgar,
wie soll ich zum AG gehen, wenn ich offiziell nichts vom Kollegen weiß?
Bei den anderen Kollegen, die schon immer in der Abteilung sind, haben wir alle gesetzl. Regelungen beachtet...
Erstellt am 22.07.2011 um 11:06 Uhr von edgar
firefly
..Bei den anderen Kollegen, die schon immer in der Abteilung sind, haben wir alle gesetzl. Regelungen beachtet...
Habt ihr hier das Thema Betriebsferien/urlaub beachtet/behandelt?? Wenn ja müsste euch aufgefallen sein, dass man hier einen neuen weiteren Koll. hat und auch dieses hätte beachtet werden müssen.
Ich denke ihr habt hier das Thema Betriebsferien/urlaub als solches gar nicht gesehen und daher nicht beachtet, auch weil die Koll. dieser Abtl. keine Probleme sahen. Doch dann wären wir wieder bei der anderen Frage, nämlich was macht ihr morgen bei bersetzungen/Mehrarbeit usw. wenn die Betroffenen es als OK ansehen.
Also auch einmal mit den Grundsätzen des Bundesurlaubsgesetz und dem Thema Urlaub wann und wie befassen.
Erstellt am 22.07.2011 um 11:19 Uhr von Kölner
@edgar
Der Gesetzeswortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist Dir aber auch nicht geläufig, nicht wahr?
Erstellt am 22.07.2011 um 13:05 Uhr von christax
hallo
Der AG wird sicher nicht erfreud sein ,über die Unterichtung durch den Br ,daß er einen
evtl. Fehler im bezug auf den Zwangsurlaub gemacht hat.
Aber sicher ist das der Ma in der Probezeit nicht mehr lange im Betrieb ist.
es soll AG geben die Nachtragend sind.
Frage was habt ihr dann gewonnen ?