OK.Ich versuch es so noch mal.bei uns in der Firma wurde jedes Jahr im Januar eine Urlaubsplanung gemacht .d.h.jeder Kollege trägt seinen Urlaubswunsch in eine Liste(von...-bis...)ein,dieser wurde dann meistens unter Vorbehalt genehmigt.Leider hatte letztes Jahr ein Mitarbeiter 2Tage vor Urlaubsbeginn eine Urlaubssprre bekommen.Er klagte und gewann.Aus diesem Grund will unser Chef dieses Jahr nur eine Urlaubsplanung machen wenn der BR Stromausfälle ,Maschinenschäden, also normale Betriebsabläufe als "dringende betriebliche Erfordernisse-außergewöhnliche Fälle "anerkennt.Kann uns jemand einen Tip geben?