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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer Teilinhaber - neue Arbeitszeiten?

J
Jessy2404
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,auch ich habe mal eine Frage . Die Firma (KFZ-Bereich),in der mein Mann arbeitet hat einen 2ten Chef dazu bekommen,der 51%Anteile bekommen hat oder soll.Dieser hat für den 1.2.07 neue Öffnungszeiten vorgesehen,statt von 8Uhr -16:15Uhr nun von 7:30Uhr-19Uhr---6Tage weniger Urlaub und wieder die 40 StundenWoche.Schriftl.ist keiner der Arbeitnehmer informiert worden-weder wegen des Neueinstiegs des Chefs(nur mündl.)und wegen der neuen Öffnungszeiten weder schriftl noch mündl(dies konnte man aber aus der Tageszeitung entnehmen!)--nur das es in nächster Zeit geändert wird. Meine Frage nun--gibt es bestimmte Fristen an die der Arbeitgeber sich halten muss?Kann er den alten Arbeitsvertrag einfach für nicht mehr gültig erklären? Müssen alle Arbeitnehmer sofort die neuen Bedingungen akzeptieren?Oder was kann man tun?Ich finde es reichlich unverschämt-----NUR kundenfreundlich zu sein aber in keinster Weise an die Arbeitnehmer zu denken Leider gibts keinen Betriebsrat. Über eine Antwort würde ich mich freuen--vielen Dank schon mal

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

19.01.2007 um 15:04 Uhr

Zur Frage: den alten Vertrag für ungültig erklären kann der neue Chef nicht. Ist die Firma tarifgebunden ? Wenn nein, was ich befürchte dann muss er mit jedem Mitarbeiter einzelvertraglich diese unschönen „Änderungen“ vereinbaren. Die sind gültig ab schriftlich vereinbart. Natürlich hat der neue Chef auch gesetzl. Arbeitszeiten zu beachten. Schlecht wenn es keinen Betriebsrat gibt , der dies überwacht.

Es bleibt jedem selber überlassen, ob er unterschreibt oder nicht.

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