Verträge im Call-Center
Ich würde gerne mal eine Meinung zu einem Problem bei uns im Call-Center hören. Die meisten Mitarbeiter haben bei uns 20h Verträge, die bei Bedarf auf 10h runtergefahren werden können (So steht es in den Verträgen). Zur Zeit ist aber viel zu tuen, so dass alle natürlich mehr arbeiten können. Der Betriebsrat hat bis jetzt immer alle Überstunden stillschweigend hingenommen, da die Mitarbeiter froh sind wenn sie mehr arbeiten können. Nun sollen aber wieder neue Mitarbeiter eingestellt werden. Daraufhin haben wir gefordert, denn bestehenden MA 30h Verträge anzubieten. Das möchte die GL natürlich nicht, da dann die Stunden nicht bei Bedarf auf 10 runtergedreht werden könnten. Folgende Rundmail hat unser Dienstplaner daraufhin an alle Mitarbeiter geschickt:
"Hallo,
Im Zusammenhang mit den aktuellen Einstellungen hat unser Betriebsrat gefordert, dass wir gleichzeitig denjenigen, die einen Vertrag über garantierte 30 Stunden wünschen, diesen auch anzubieten haben.
Da diese Maßnahme in Zeiten mit geringen Telefonaufkommen dazu führen wird, dass es für den Rest der Belegschaft noch weniger Stunden zu verteilen gibt, wurde an diesen 30- Stundenvertrag mehrere Bedingungen geknüpft (u.a. Verfügbarkeiten an allen Tagen zwischen 05:30 bis 24:00, Bereitschaft sich auch für Nachtschichten einplanen zu lassen, Verzicht auf die Möglichkeit, mehrere Tage zu blocken, max. ein freies Wochenende pro Monat, Schichten pro Woche sowie Schichtlängen werden automatisch vergeben, ...)
Falls Du weitere Informationen zu diesem 30-Stundenvertrag benötigst oder Deinen Vertrag in einen 30-Sunden Vertrag umwandeln möchtest, dann melde Dich bitte bis Freitag, 22.07.2011, bei mir.
Hiermit entspreche ich dem Wunsch unseres Betriebsrats, Euch über diesen Sachverhalt nicht nur über unser Meldungssystem, sondern zusätzlich auch über den Emailverteiler zu informieren.
Falls noch Fragen offen sind, dann sprecht mich bitte einfach an.
Danke"
Ich ärgere mich darüber ziemlich und glaube das dies so nicht richtig ist. Vielleicht könnte uns dazu mal jemand einen Rat geben oder jemand hat Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und weiß wie man sich verhalten kann.
Community-Antworten (1)
14.07.2011 um 20:12 Uhr
Hier ein Teil einer Antwort zu einem ähnlichen Thema diese Tage
Wenn Teilzeitkräfte regelmäßig und für einen längeren Zeitraum über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden kann ein Arbeitsvertrag mit dieser verlängerten Arbeitszeit entstehen. U.U. kann der AG also am Ende nicht mehr auf die ursprünglich vereinbarte AZ zurückgehen. Antwort 1 Erstellt am 13.07.2011 um 11:02 Uhr von rkoch 177898
Bedeutet, wenn eine Kraft wie bei euch mit einem solchen ArbV länger mit mehr als 20h beschäftugt werden, also über längere Zeit Mehrarbeit leisten haben sie einen Anspruch auf einen ArbV mit mehr Stunden bzw. der ArbV mit 20 Stunden wurde stillschweigend erhöht.
Also BR sollte man aber das Thema bedacht, also erst nach Rücksprache mit dem Anwalt angehen, damit der Ag nicht schnell noch handeln kann.
Wie aus einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft werden kann
Arbeitgeber sollten auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit insbesondere ihrer Teilzeitkräfte ein Auge haben. Der Grund: Oft können vertraglich vereinbarte Arbeitzeit (etwa 25 Stunden pro Woche) und faktisch geleistete weit auseinanderliegen. So kann es passieren, dass eine Teilzeitkraft, die auf den Wunsch des Arbeitgebers regelmäßig länger arbeitet, automatisch zur Vollzeitkraft wird. Rechtlich passiert Folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden. http://www.business-wissen.de/personalmanagement/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/
Weiter gilt noch dieses: Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch dürfen allerdings nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch. BAG, 8.5.2007 - 9 AZR 874/06 Vorinstanz: LAG Düsseldorf, 11.8.2006 - Az: 9 Sa 172/06
Auch einmal damit befassen: Arbeit auf Abruf http://www.rechtslexikon-online.de/Arbeit_auf_Abruf.html
Verwandte Themen
Call Center Outsourcing
Call Center- Outsourcing vor einiger Zeit wurde für unseren Betrieb ein Call Center engagiert, damit die eingehenden Anrufe & Emails schnell bearbeitet werden können. Die Entscheidung für das Outso
Call Center - Was kann man gegen Kontrolle tun?
Bei uns im Call Center gibt es Teamleiter und Stell. Teamleiter. Diese sollen ein Monatsjournal führen, wann sie kommen und wann sie gehen, und dieses jede Woche, oder Tag, von der Call Center Leitung
Datenschutz - wie ist der für ein Call-Center?
Ich hab mal eine Datenschutzfrage: Wir sind ein Call Center und arbeiten für eine Bank. Ist es richtig, daß MA im Call Center vom Vorstand der Bank eine Nachricht erhalten, wenn sie ihr Kto überzog
Sonntagsarbeit - darf in einem Call Center, welches nicht unter § 10 ArbzG fällt, auch Sonntags gearbeitet werden?
darf in einem Call Center, welches nicht unter § 10 ArbzG fällt, auch Sonntags gearbeitet werden? Also das Call-Center ein schlichter Dienstleister ist?
Call-Center neue Telefonanlage mit wesentlicher Änderung - was kann der BR machen?
Hallo liebes Forum ich brauch mal eure Hilfe. Wir sind ein Unternehmen mit 180 Mitarbeitern davon ca 70 im Call-Center.Wir haben eine neue Telefonanlage bekommen (Zusatzereinbarung keine wesentlichen