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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplangestaltung Call-Center

FK
Franz Kafka
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen allerseits!

In diesem Forum ist ja die gesamte bunte Betriebswelt dieses Landes vertreten. Vielleicht kann mir ja auch jemand zur Dienstplangestaltung in Call-Centern helfen. Wir haben zwar eine BV zur gleitenden Arbeitszeit, aber die MitarbeiterInnen in Call-Center-ähnlichen Funktionsstellen sind davon ausgenommen. Hinsichtlich der Einsatzplanung herrscht z.T. Vorgesetzten abhängige Willkür. Dem würden wir gerne entgegen treten. Am besten mit einer passenden BV. Kann jemand in dieser Runde weiterhelfen?

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Community-Antworten (1)

K
kinglord

22.09.2008 um 13:51 Uhr

Hallo Franz Kafka, Der Arbeitgeber muss ( dem Betriebsrat)euch die Dienstpläne, vor dem bekanntgabe an die Mitarbeiter, vorlegen. Ihr könnt die Arbeitszeiten ja Ablehnen. Laut BetrVG § 87 Abs.1 Punkt 2 habt ihr eine Mitspracherecht in diesen sachen. Wenn ihr merkt, dass einige Mitarbeiter vernachlässigt oder ander bevorzugt werden, müsst ihr dem wiedersprechen.

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