Erstellt am 30.05.2017 um 21:57 Uhr von celestro
Prinzipiell gibt es alles, was man erfindet. Solange jemand n der BV erklärt, was die Begriffe bedeuten ... warum nicht ?
Erstellt am 30.05.2017 um 22:00 Uhr von gironimo
Wenn der AG die Begriffe verwenden will, müsst ihr euch in der BV auf eine Begriffsbestimmung verständigen.
Eine BV mir unklaren Begriffen birgt den Konflikt von vornherein in sich.
Erstellt am 31.05.2017 um 06:15 Uhr von UliPK
Ihr müßt euch aber auch nicht auf derartige Wortspiele einlassen.
Eine BV sollte auch für die Mtarbeiter lesbar sein und das wird schwierig wenn man immer
die Begriffserklärung zur Hand nehmen muss.
Erstellt am 31.05.2017 um 08:42 Uhr von celestro
"Eine BV sollte auch für die Mtarbeiter lesbar sein und das wird schwierig wenn man immer
die Begriffserklärung zur Hand nehmen muss."
Stimmt zwar, aber bei diesen Begriffen ist das noch ein bißchen albern, oder ? Regel-Sollarbeit würde ich als Stundenzahl ansehen, die sich z.B. aus einem Tarifvertrag ergibt und die individuelle kann davon abweichen. Wenn also jemand statt 40 Stunden nur 38 macht z.B. ...
Erstellt am 31.05.2017 um 09:08 Uhr von UliPK
@celestro
Ist schon Richtig was du da schreibst aber wir haben damit auch täglich zu tun.
Du fängst ja jetzt schon mit Erklärungen an.?
War auch nur ein Vorschlag von meiner Seite das man eine BV so gestalten kann um sie Lesbar für alle zu halten.