Gleitzeit Kernzeit
Hallo,
ich arbeite in einem großen Industrieunternehmen. Ich bin auf 30 Wochenstd beschäftigt. Wir haben eine Betriebsvereinbarung in der steht, dass wir Gleitzeit haben 06-19h, aber das in manchen Bereichen eine Kernzeit eingeführt werden kann. Durch einen Vorgesetztenwechsel soll jetzt im Büro (2 TZ-Kräfte jeweils 30 Std) eine Erreichbarkeit von 09-17h eingerichtet werden. Ist das Rechtens? Kann ich den BR dazu mit einbeziehen? Schließlich werde ich in meiner Gleitzeit eingeschränkt
Community-Antworten (10)
11.07.2011 um 23:26 Uhr
Klar kann und sollte man bei Fragen zu einer BV den BR einbeziehen. Er jhat sie ja abgeschlossen.
12.07.2011 um 14:53 Uhr
Erreichbarkeit und Kernzeit sind aber erst einmal grundverschiedene Sachen. Bei Erreichbarkeit zwischen 9 und 17 Uhr (8h) wird es i.d.R. i.v.M. Gleitzeit unrealistisch sein eine entsprechend von 9 bis 17 Uhr laufende Kernzeit festzusetzen. Realistisch wäre eine Art Gruppenbildung mit Quasi-Schichtarbeit und z.B. Kernzeit von 9-13 Uhr für die eine, 13-17 Uhr für die andere Gruppe.
Aus diesem Beispiel sieht man aber auch das es garantiert unter den Betroffenen einiges an dicke-Luft-Potential geben dürfte, deshalb wäre hier die Mitbestimmung des BR dringend geboten. So weit keine "Kernzeit"-Regelung eingeführt werden soll sondern tatsächlich eine "Erreichbarkeits"-Regelung, d.h. z.B. die MA müssen sich absprechen wer wann kommt und geht damit mindestens X AN erreichbar sind, so ist diese von Eurer BV (so eine solche Regelung nicht vorkommt) nicht abgedeckt und der BR muß einer derartigen Regelung zustimmen (vorbehaltlich Eure BV enthält nicht schon Regelungen die dem AG "Gewalt" über Beginn und Ende der individuellen AZ einräumen).
In diesem Sinne: nicht kann, sondern muss. Der BR MUSS davon erfahren, wenn nicht vom AG dann von Euch! Alles weitere wird der dann entscheiden.
12.07.2011 um 20:45 Uhr
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
So in der BV steht: MA kann in Absprache mit dem Vorgesetzten entsprechend den betriebl. Erfodernissen (alle Aufträge sind termingerecht bei bester Qualität zu erfüllen) und persönlichen Bedüfnissen seine AZ im gesetzliche Rahmen frei wählen (§3ArbZG) wobei die täglicheMin. AZ 3 Std. nicht unterschreiten soll.
Die betrieblichen ÖZ liegen Mo-Fr zwischen 06-19h, Während dieser Zeit ist die Arbeitsleistung frei planbar. Für den Schichtbetrieb gelten abweichende Regelungen.
Abteilungsweise oder für einzelne Personen kann eine Kernzeit vereinbart werden, soweit diese für den Arbeitsprozess und die Kommunikation mit den Kunden oder zwischen den Abteilungen notwendig ist.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich könnt platzen. In anderen Abteilung, ich sitze übrigens in der Personalabteilung, gibt es so was nicht, dass Kollegen Kern - / bzw. Erreichbarkeitszeiten haben. Im Grunde ist es nicht notwenig. Ich persönlich würde eine Erreichbarkeit zwischen 09-15h ausreichend finden, schließlich sterben keine Menschen wenn man mich heute nicht erreicht. Einige meiner Kollegen bekommen ihren Hintern morgens leider nicht aus dem Bett und erscheinen (die haben Gleitzeit ) erst gegen 10Uhr an der Arbeit und erwarten dann, dass eine TZ-Kraft bis in die Abendstd. da ist. Naja Donnerstag gehts ans eingemachte und dann werde ich mit unserem BR wohl einen Termin machen müssen.....
Viell. Habt ihr noch einen nützlichen Tipp für mich, schließlich wird das wie feilschen auf dem Basar werden.
12.07.2011 um 21:17 Uhr
@Becky Wenn sich die PA als Dienstleister am Mitarbeiter verstehen würde (was sie dem Grunde nach eigentlich ist), dann ist der Wunsch Deines Vorgesetzten durchaus nachvollziehbar - Deine Entrüstung über die faulen Bettverbleiber ist dann aber weniger verständlich.
12.07.2011 um 21:27 Uhr
Hallo Kölner,
es ist aber nicht fair, wenn die Assistenz eine feste Erreichbarkeit hat und die Personalreferenten nicht oder?
12.07.2011 um 23:48 Uhr
@Becky Nö. Was hälst Du denn vom Dienstleistungsgedanken?
13.07.2011 um 00:12 Uhr
Ich habe 2 Std Anfahrt und wäre dann abends um 19:30 h zuhause sorry aber da geht jeder dienstleistungsgedanke verloren ich finde das ist nicht zumutbar dafür arbeite ich keine Teilzeit
13.07.2011 um 00:16 Uhr
@Becky Naja. Der Anfahrtsweg ist dem Grunde nach DEIN Problem. Aber vll. erreichst Du Donnerstag beim Showdown ja eine Lösung...
13.07.2011 um 00:29 Uhr
XXXXX es ist aber nicht fair, wenn die Assistenz eine feste Erreichbarkeit hat und die Personalreferenten nicht oder? Antwort 5 Erstellt am 12.07.2011 um 19:27 Uhr von Becky
Warum soll der Referent sich das antun? Wenn er das der Assistenz aufdrücken kann! Ich wurde mich eher frage, wie ein BR solch eine BV abschließen kann, mit der er in diesem Punkt die Mitbestimmung aufgiebt.
Naja Donnerstag gehts ans eingemachte und dann werde ich mit unserem BR wohl einen Termin machen müssen..... Viell. Habt ihr noch einen nützlichen Tipp für mich, schließlich wird das wie feilschen auf dem Basar werden. Antwort 3 Erstellt am 12.07.2011 um 18:45 Uhr von Becky
Die BV macht es möglich, was will man da machen? Ich denke nicht das es einen Basar geben wird. Warum auch?
Ich habe 2 Std Anfahrt und wäre dann abends um 19:30 h zuhause sorry aber da geht jeder dienstleistungsgedanke verloren ich finde das ist nicht zumutbar dafür arbeite ich keine Teilzeit Antwort 7 Erstellt am 12.07.2011 um 22:12 Uhr von Becky
Dann solltest du umziehen, das wäre sogar steuerabzugfähig.
13.07.2011 um 08:32 Uhr
Guten morgen, Sorry kann eure antworten nicht mehr nachvollziehen. Einer sagt ich solle den br unbedingt mit in's Boot hohlen, andere sagen der br hat sein mitbestimmungsrecht durch die bv aufgegeben? Was denn nu?
@ lottelein : ich hab nen Haus und verkaufe es sicherlich nicht wegen der Firma ;) viell sollte ich über ne andere Firma nachdenken
Ich werde um fairness kämpfen
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