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Anwesendheitspflicht (Kernzeit) bei Gleitzeit

H
Hassan
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten in versetzten Arbeitszeiten: 5:45 bis 14:30 Kernzeit Laut BV 6:00 bis 14:15 Und von 9:45 bis 18:30 Kernzeit 10:00 bis 18:30

Wochenarbeitszeit lt. Tarifvertrag 37,5 Stunden

So können wir bei einem 7,5 Stunden Tag nie Abbauen, da wir in der Kernzeit immer anwesend sein müssen, ist doch nicht normal oder ?

93905

Community-Antworten (5)

U
Uller

13.04.2018 um 11:19 Uhr

Das ist ja auch keine Gleitzeit. Das ist Arbeitszeit nach festem Dienstplan. Nur das man ne viertel Stunde später kommen darf.

C
celestro

13.04.2018 um 11:23 Uhr

Würde ich auch sagen. Also vorne und hinten je 15 Minuten ... also dass das jemand Gleitzeit nennt ?

K
krambambuli

13.04.2018 um 11:34 Uhr

Der Ball liegt beim BR. Der sollte sich überlegen, wie eine Arbeitszeitregelung aussieht, die auch die Interessen der AN berücksichtigt und den AG auffordern über eine neue Arbeitszeit - BV zu verhandeln.

M
Moreno

13.04.2018 um 11:44 Uhr

Gibt es eine BV zu Eurer Arbeitszeit? Natürlich gibt es Bereiche wo eine Anwesenheitspflicht zu Kernzeiten nötig ist. Ist es bei uns auch. Aber wenn es ein Überstundenkonto gibt dann sollte dort auch geregelt sein wie Überstunden abgebaut werden können.

H
Husmeester

13.04.2018 um 14:37 Uhr

Ich gehe auch davon aus das du mit Abbauen die Überstunden meinst. Die können meiner Meinung nach sehr wohl während der Kernarbeitszeit abgebaut werden denn deinen Urlaub wirst du wohl auch während der Kernarbeitszeit nehmen und nicht ausserhalb ;-) .

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