Erstellt am 13.04.2018 um 09:19 Uhr von uller
Das ist ja auch keine Gleitzeit. Das ist Arbeitszeit nach festem Dienstplan. Nur das man ne viertel Stunde später kommen darf.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:23 Uhr von celestro
Würde ich auch sagen. Also vorne und hinten je 15 Minuten ... also dass das jemand Gleitzeit nennt ?
Erstellt am 13.04.2018 um 09:34 Uhr von Krambambuli
Der Ball liegt beim BR. Der sollte sich überlegen, wie eine Arbeitszeitregelung aussieht, die auch die Interessen der AN berücksichtigt und den AG auffordern über eine neue Arbeitszeit - BV zu verhandeln.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:44 Uhr von moreno
Gibt es eine BV zu Eurer Arbeitszeit? Natürlich gibt es Bereiche wo eine Anwesenheitspflicht zu Kernzeiten nötig ist. Ist es bei uns auch. Aber wenn es ein Überstundenkonto gibt dann sollte dort auch geregelt sein wie Überstunden abgebaut werden können.
Erstellt am 13.04.2018 um 12:37 Uhr von Husmeester
Ich gehe auch davon aus das du mit Abbauen die Überstunden meinst. Die können meiner Meinung nach sehr wohl während der Kernarbeitszeit abgebaut werden denn deinen Urlaub wirst du wohl auch während der Kernarbeitszeit nehmen und nicht ausserhalb ;-) .