Hallo liebe Mitstreiter,

in unserem Unternehmen gibt es fast in allen Abteilungen eine einfache Gleitzeitregelung,
die jetzt im Rahmen einer BV mal ordentlich festgelegt werden soll.
Der Kernzeitbereich ist von 9:00 - 16:00 Uhr (Mo-Do), am Fr je nach Abteilung.
Natürlich mit Pausenzeiten...
Insgesamt ist der Rahmen relativ eng, macht aber Sinn wg. Kundenkontakt usw.

Was passiert jetzt aber mit Teilzeitbeschäftigten, die z.B. an 4 Tagen
von 9:00 - 13:30 arbeiten? Theoretisch wird ja die Kernzeit verletzt...
Die BV soll aber "für alle" gelten.
Wir stehen auf dem Schlauch - wie ist das bei euch?
Wie sind die Formulierungen?

Danke schomma und viele Grüße!