Erstellt am 27.06.2016 um 17:13 Uhr von Zappelmann
> [...] Theoretisch wird ja die Kernzeit verletzt...
Wieso, sie sind doch die gesamte Arbeitszeit da! Sollen sie wegen der dämlichen Kernzeitregelung täglich länger arbeiten?
Ich seh da kein Problem.
Erstellt am 27.06.2016 um 18:11 Uhr von gironimo
Da kann man durchaus auch eine Regelung für Teilzeitkräfte ausarbeiten und mit in die BV aufnehmen. Dann gilt die BV im Normalfall für alle Vollzeitbeschäftigte. Und für Teilzeitbeschäftigte gilt dann: >>Deren Regelungen; bzw. Rechte, ihre Zeiten in gesetzten Rahmen ebenfalls aus persönlichen Gründen flexibel zu gestalten>
Denkt bei der BV ohnehin an die "Störfalle" und den Umgang mit Konfliktsituationen! Denkt auch an eine Regelung "Mehrarbeit"
Erstellt am 28.06.2016 um 06:45 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns hat (fast) jeder Teilzeitler unterschiedliche Arbeitszeiten und auch Kernzeiten. Bei uns in der BV Arbeitszeit steht, dass für jeden Teilzeitler individuelle Regelungen mit eigener Kernzeit und Gleitzone zwischen AG und Mitarbeiter vereinbart wird. Wir begleiten die Mitarbeiter in den Gesprächen. Mit einer starren Regelung ist keinem geholfen.
@Zappelmann
Was hat eine gelebte Gleitzeit mit Überstunden zu tun?
Warum ist eine Kernzeitregelung dämlich?
Erstellt am 28.06.2016 um 07:22 Uhr von Zappelmann
> Was hat eine gelebte Gleitzeit mit Überstunden zu tun?
Wenn 13:30 Feierabend ist und die Mitarbeiter die Kernzeit ausschöpfen müssten, dann müssen sie zweieinhalb Stunden länger arbeiten. Ordentlich gelebte Gleitzeit sollte ohne Mehrarbeit auskommen (hat bei uns aber nicht geklappt!).
> Warum ist eine Kernzeitregelung dämlich?
Falsch interpretiert. Ich finde DIESE Kernzeitregelung einfach zu lang, da zu wenig Spielraum bleibt.
Die Regelung bei euch finde ich passender, als alles in ein starres Gerüst zu pressen.
Erstellt am 28.06.2016 um 16:53 Uhr von RoterFaden
@Zappelmann:
>...sie sind doch die gesamte Arbeitszeit da!
Sollen sie wegen der dämlichen Kernzeitregelung täglich länger arbeiten?
ja: unsere Kernzeit ist sehr lang. Ich habe mich deswegen tatsächlich auch schon gefragt,
ob man das überhaupt als Gleitzeit bezeichnen kann.
Meine Skepsis hatte bisher niemand verstanden :-)
Die bestehende bzw. gewünschte künftige Regelung passt aus meiner Sicht dann eben nicht für Teilzeitkräfte. Vollzeitler dürften ja auch nicht "die Kernzeit verletzen"
Oder sehe ich das zu verbissen?
Da gefällt mir Gironimos Hinweis ganz gut:
>...für Teilzeitbeschäftigte gilt dann: >>Deren Regelungen; bzw. Rechte, ihre Zeiten in gesetzten Rahmen ebenfalls aus persönlichen Gründen flexibel zu gestalten>
Wie könnte denn hier der Text für eine BV sein?
Z.B.: "für Teilzeitkräfte gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Regelung"?
Das wird aber auch wieder ein seeehr starres Gerüst...
@ Gironimo, was meinst du mit Störfällen?
Danke euch!
Erstellt am 30.06.2016 um 00:28 Uhr von Petronella
Wir haben gerade eine BV zur Gleitzeit gemacht und haben, wir ihr, auch Teilzeitbeschäftigte.
Auch bei uns ist die Kernarbeitszeit von 09:00 und 16:00. Unser Vorschlag war, für Teilzeitbeschäftige die Kernarbeitszeit separat zu definieren. Letztlich wurde keine Kernarbeitszeit für diesen Personenkreis festgelegt, sondern die Kollegen haben lediglich spätestens zu Beginn der Kernarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeit aufzunehmen, also um 09:00 Uhr (es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor - vllt arbeitet ja jemand nur in den Nachmittagsstunden).