Erstellt am 12.09.2014 um 13:52 Uhr von JollyJumper
Wenn Gleitzeit bei euch gelebt wird gibt es doch sicher eine BV dazu. Was steht denn in dieser?
Erstellt am 12.09.2014 um 15:21 Uhr von gironimo
In der Tat kommt es auf den Text der BV an. Leider geben hier viele BRs Rechte aus der Hand, in dem sie derartiges Handeln in der BV ermöglichen.
Ansonsten: Gleitende Arbeitszeit schafft die Möglichkeit, dass der AN eigenverantwortlich in einem bestimmten Rahmen seine Arbeitszeit selbst einteilt.
Im Zuge der Gleitzeit ist angeordnete Mehrarbeit genauso mitbestimmungspflichtig wie bei starren Arbeitszeiten.
Im Gegensatz dazu: KAPOVAZ (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) bei der die Schwankungen durch die Betriebsabläufe beeinflusst werden.