Guten Morgen Kollegen(innen),

wir sind ein 11 köpfiger Betriebsrat in einem Betrieb mit 651 MA.
Jeder Abteilungsleiter oder Gruppenleiter nimmt sich das Recht bei dem BRV Anträge zu mitbestimmungspflichtigen Themen zu stellen. So liegt jetzt zum Beispiel ein Antrag einer Abteilung auf Rauchbverbot vor.
Ob die Geschäftsführung von den einzelnen Anträgen unterrichtet ist, wagen wir zu bezweifeln, wir denken wohl eher das jeder dem was einfällt einen Antrag stellt.
Normalerweise sind die Anträge doch über den AG zu stellen und nicht von jedem Vorgesetzten der meint solche Anträge beim BR stellen zu können, oder liegen wir da falsch?

Vielen Dank für die Rückantwort
Gruß Matze