Erstellt am 09.12.2008 um 12:57 Uhr von frager1
Nachfrage:
wieso haben einmal 9 und einmal 10 BRM abgestimmt???
PS: Der RA hat recht.
Erstellt am 09.12.2008 um 13:07 Uhr von ambu
Hallo,
Ihr habt über die Zustimmungsverweigerung zur Versetzung abgestimmt. Ergebniss, keine Verweigerung der Zustimmung. Nach meiner Ansicht ist somit die Zustimmung der Versetzung klar, mir ist nur nicht klar, warum Ihr dann nochmal abgestimmt habt.
Der zweite Beschluss separat betrachtet ist aber auch nicht angenommen. Antwort 3 entfällt somit und ich denke, Deine Antwort 2 stimmt.
@frager: 5+2+3= 10; 4+3+3= (auch)10... :-)
Gruß ambu!
Erstellt am 09.12.2008 um 13:30 Uhr von waschbär
@investigator,
? Wo ist nun genau das Problem ? Nein ist nein und enthaltung ist in der regel ja auch ein Nein und jeder antrag hat gesondert abgestimmt zu werden, es mag sein das die logik von der ablehnung a zu ablehung beführen könnte. aber genau deshalb ist JA jeder Antrag gesondert zu behandeln. Grade damit nicht solch meinung "freiheit" ensteht wie bei dir und deiner lustig gesellschaft.
Ich verstehe dich habe ich habe auch so ein haufen Inteligenzbestien im Rat, die sich mit ggf Vieleicht und was ich schon immer mal sagen wollte und über haupt ist Retik mein lieblingsfach gewesen und zuhause da habe ich nichts zu sagen deshalb verschweden ich hier im Rat Zeit in dem ich anstat Position zu beziehen lieber alles zerrede ...... *würg*
Im zweifel .... Vor abstimmung erfragen was den nun so hinter JA ,Nein enthaltung stecken könne... grade bei enthaltung muss jeden klar sein was er damit bewirkt.
Erstellt am 11.12.2008 um 12:45 Uhr von RAKO
Ziemlich späte Antwort - weiß nicht ob das überhaupt noch jemand liest....
Der Fall kam mir ziemlich suspekt vor - hab ihn hin und hergewendet und die Kommentierungen zu Rate gezogen.
Damit die Arbeit nicht umsonst war noch meine unbedeutende Meinung......
Also: Meiner Meinung nach ist weder 1 noch 2 noch 3 richtig. Am ehesten stimmt noch neskia's Antwort.
Der AG hat den Betriebsrat um Zustimmung zu bitten - der Betriebsrat kann diese Verweigern, wenn....
Ihr habt a) Die Zustimmung aus Grund 1 und 3 nicht verweigert, b) aber auch nicht zugestimmt. Den zweiten Beschluss einfach zu ignorieren geht nicht, da er nunmal gefasst ist. Jetzt einfach die Frist verstreichen zu lassen (was Zustimmung bedeutet) würde b) ausser Kraft setzen, und das darf der BRV (!) nicht einfach so.
Also müsstet Ihr weiter beraten und weitere Beschlüsse fassen, denn nur dann habt Ihr eine Meinung gefasst, die sich auch in eine Stellungnahme umdeuten lässt. Genau der Fall (siehe waschbär) darf eben nicht eintreten, dass über die Meinung des Betriebsrates unklarheit besteht.
Antwort 1 fällt aus, weil dann immer noch kein Grund zur Ablehnung beschlossen wurde (der BRV kann sich nicht einfach einen aus den Fingern saugen)
Antwort 2 fällt aus, weil dem der 2. Beschluss entgegen steht.
Antwort 3 fällt aus, weil bislang kein rechtsgültiger Beschluss gefasst wurde und der BRV ohne Beschluss nicht handeln darf, also auch nicht einfach die Frist verstreichen lassen darf - auch das ist eine Handlung.
Der zweite Beschluss ist übrigens notwendig gewesen, da der erste (bzw. das nicht beschliessen) IN DIESEM FALL nicht zu einer rechtswirksamen Antwort führt. In anderen Fällen, in denen eine Ablehnung des Betriebsrates nicht an rechtliche Bedingungen geknüpft ist, wäre dieser Beschluss für sich alleine statthaft gewesen. Da aber nun einmal die Zustimmungsverweigerung an Gründe gebunden ist, liegt kein Beschluss über eine rechtlich machbare Stellungnahme des Betriebsrates vor. Der Gegenantrag (Zustimmung) war also erforderlich - oder eben ein anderer Beschluss über z.B. vorliegen unvollständiger Information oder andere Verweigerungsgründe.
Da aber auch dieser Beschluss nicht gefasst wurde, sind weitere Beschlüsse erforderlich.
Also erstmal neu beraten, dann:
Möglichkeit a) Beschlussfassung darüber, die Frist verstreichen zu lassen - bei JA: Antwort 3 Richtig. Bei Nein: Immer noch patt
Möglichkeit b) Weitere Beschlussfassung über mögliche Ablehnungsgründe - dann Antwort 1
Moglichkeit c) Neue Abstimmung über Zustimmung, dann Antwort 2
Kommt ihr dann immer noch zu keinem Beschluss würde ich an Eurem Verstand oder Eurer Beschlussfähigkeit zweifeln...
Sofern das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist jegliche Antwort des Betriebsrates anfechtbar.
Erstellt am 12.12.2008 um 16:32 Uhr von investigat0r
@RAKO
Leg dich wieder hin.Winterschlaf ist noch nicht zuende.