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Veröffentlichung von Anträgen an der BR

K
katja
Jan 2018 bearbeitet

Kollegen aus unserer Abteilung haben an den BR einen Antrag auf Ergänzung einer Betriebsvereinbarung gestellt, dieser wurde abgelehnt. Der BR hat dieses persönliche Schreiben ( namentlich unterschrieben) und die Antwort von BR an der öffentlichen BR- Info-Tafel die nicht nur für Betriebsangehörige zugänglich ist, ausgehängt. Darf der BR das ?

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Community-Antworten (1)

W
widder

07.04.2011 um 12:29 Uhr

Der Betriebsrat ist kein Geheimrat und darf erstmal (fast) alles aushängen was er möchte, wer will ihn daran hindern?? Ob dies aber sinnvoll und nachvollziehbar ist, ist manchmal schon Fragwürdig.

Was deinen Fall betrifft, denke ich, das es äußerst Fragwürdig ist, zumal dieser Aushang eine Außenwirkung, auch auf Betriebsfremde hat, und Aushänge mit Unterschriften von Betriebsangehörigen gehören nicht ans schwarze Brett. Dies deutet auf ein schlechtes Betriebsklima hin, und die GL profitiert davon, das der BR in der Belegschaft keinen Rückhalt hat..

Was ist denn der Inhalt der BV und was soll warum geändert werden???

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