Erstellt am 07.04.2011 um 10:29 Uhr von widder
Der Betriebsrat ist kein Geheimrat und darf erstmal (fast) alles aushängen was er möchte, wer will ihn daran hindern??
Ob dies aber sinnvoll und nachvollziehbar ist, ist manchmal schon Fragwürdig.
Was deinen Fall betrifft, denke ich, das es äußerst Fragwürdig ist, zumal dieser Aushang eine Außenwirkung, auch auf Betriebsfremde hat, und Aushänge mit Unterschriften von Betriebsangehörigen gehören nicht ans schwarze Brett.
Dies deutet auf ein schlechtes Betriebsklima hin, und die GL profitiert davon, das der BR in der Belegschaft keinen Rückhalt hat..
Was ist denn der Inhalt der BV und was soll warum geändert werden???