Unser AG reicht meist zu spät und unvollständig Anträge auf Einstellungen mit Eingruppierungen beim BR ein. Einmal hatte er sogar einen Mitarbeiter eingestellt, ohne Zustimmung. Wir haben ihn diesbezüglich darauf hingewiesen, dass er dies zu unterlassen hat, sonst würden wir rechtliche Schritte einleiten.
Aber es scheint nicht gefruchtet zu haben, da er wieder ohne Zustimmung einstellt. Den Zustimmungsantrag hat er(nachdem wir ihn darauf hingewiesen haben)jetzt bei uns eingereicht, Der Mitarbeiter arbeitet bei uns seit dem 22.05.!

Würdet ihr ihn noch einmal abmahnen oder würdet ihr ein Beschlussverfahren nach §23Abs. 3 BetrVG einleiten?
Wer hat damit Erfahrung?
Wie verhält sich der AG nach solch einem Verfahren?