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BR und Abmahnung

B
boroevic
Jan 2018 bearbeitet

Welche Möglichkeit hat der BR bei einer gegen einen AN gerichteten Abmahnung? Muß der BR von der GL vor der Übergabe einer solchen benachrichtigt werden?

Muß der BR überhaupt bei einere beabsichtigten Abmahnung vorher von der GL benachrichtigt werden?

Kann der BR nur tätig werden wenn er von dem Abgemahnten um Hilfe gebeten wird?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

08.03.2006 um 20:59 Uhr

Der BR wird überhaupt nicht tätig bei einer Abmahnung!

A
Ajos

09.03.2006 um 10:30 Uhr

Natürlich hat der BR keine Mitsprache bei einer Abmahnung, allerdings wäre er ein schlechter BR wenn er gar nichts unternehmen würde. Denn es ist mir in meiner Funktion als BRV schon mehrfach gelungen eine Abmahnung wegzudiskutieren. :-) Bangemachen gilt nicht !

Gruß Axel

B
Boroevic

09.03.2006 um 13:12 Uhr

Danke für Antworten. Daß kein Mitspracherecht besteht ist mir bekannt. Allerdings hatten wir im Betrieb eine "Vereinbarung" (BR-GL) daß im #Falle einer Abmahnung der BR von der GL unterrichtet wird, auch,damit eine Kontrolle vorhanden ist, daß die Abmahnung nach zwei Jahren aus der Personalakte getilgt wird. Zugegeben, daß dies etwas "außerhalb" der Legalität war, aber immerhin gab's - wie bei Axel! - damit die Möglichkeit, etwas für den Kollegen auch ohne dessen Eigeninitiative zu tun. Es ging mir also nur

  1. um die vorherige Benachrichtigung des BR durch die GL und
  2. ob der BR auch unabhängig von dem Abgemahnten tätig werden kann. Nochmals danke für Ihre Antworten. Boroevic

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