Erstellt am 08.03.2006 um 19:59 Uhr von Kölner
Der BR wird überhaupt nicht tätig bei einer Abmahnung!
Erstellt am 09.03.2006 um 09:30 Uhr von Ajos
Natürlich hat der BR keine Mitsprache bei einer Abmahnung, allerdings wäre er ein schlechter BR wenn er gar nichts unternehmen würde.
Denn es ist mir in meiner Funktion als BRV schon mehrfach gelungen eine Abmahnung wegzudiskutieren. :-)
Bangemachen gilt nicht !
Gruß Axel
Erstellt am 09.03.2006 um 12:12 Uhr von Boroevic
Danke für Antworten. Daß kein Mitspracherecht besteht ist mir bekannt. Allerdings hatten wir im Betrieb eine "Vereinbarung" (BR-GL) daß im #Falle
einer Abmahnung der BR von der GL unterrichtet wird, auch,damit eine Kontrolle vorhanden ist, daß die Abmahnung nach zwei Jahren aus der Personalakte getilgt wird. Zugegeben, daß dies etwas "außerhalb" der Legalität war, aber immerhin gab's - wie bei Axel! - damit die Möglichkeit,
etwas für den Kollegen auch ohne dessen Eigeninitiative zu tun.
Es ging mir also nur
1. um die vorherige Benachrichtigung des BR durch die GL und
2. ob der BR auch unabhängig von dem Abgemahnten tätig werden kann.
Nochmals danke für Ihre Antworten.
Boroevic