Erstellt am 09.04.2013 um 10:55 Uhr von rkoch
> der Arbeitgeber reicht einen Antrag ein-der Betriebsrat lehnt ab.
> Frage: Darf der BR die weiter gestellten Anträge einfach mit Hinweis auf die erste Abstimmung zurückgeben?
Kommt schon mal darauf an, um was es sich dreht.... Wenn der AG z.B. einen Antrag nach §99 BetrVG immer und immer wieder einreicht ist die Antwort klar: Der BR muss den Antrag erneut bearbeiten und erneut beschließen, denn sonst wird nach einer Woche die Zustimmungsfiktion ausgelöst.
Für Fälle aus §87 BetrVG, wo der AG die Zustimmung des BR braucht, reicht auch einfach ignorieren. Da der BRV die TO festsetzt, kann er die Sache auch unter den Tisch fallen lassen. Es wäre dann am AG, beim BR nachzufragen was aus seinem Antrag geworden ist, und da kann man dem AG auch einfach in einer Sitzung sagen, dass der Antrag einmal entschieden wurde, und dass er sich weitere Anträge sparen kann (wenn der BR beschließt so zu handeln). Er kann dann gerne die Einigungsstelle anrufen.
In jedem Fall darf der BRV, der ja nur in Vertretung des BR handelt, nur dann entsprechend Antworten, wenn er erneut ein Mandat (d.h. einen Beschluß) des BR hat.
Die Vorgehensweise des AG kann aber einen groben Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellen, insofern könnte man versuchen den AG mal an seine Pflichten zu erinnern.
Erstellt am 09.04.2013 um 11:46 Uhr von betriebsratten
@rkoch...danke!!!!! Super Antwort
Erstellt am 09.04.2013 um 11:48 Uhr von Kölner
@rkoch
'Die Vorgehensweise des AG kann aber einen groben Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellen, insofern könnte man versuchen den AG mal an seine Pflichten zu erinnern.'
Das dürfte nur Prosa sein.
Ich hielte es in Fällen der MB da schon eher mit einem Vorratsbeschluss des BR zu genau diesem Sachverhalt: Dann kann der BRV dem AG in dieser Hinsicht selbständig antworten.
Erstellt am 09.04.2013 um 15:18 Uhr von gironimo
Was sagt denn der AG dazu. Habt Ihr ihn schon mal im Monatsgespräch darauf angesprochen?
Wäre ja auch mal was für die Betriebsversammlung.
Erstellt am 09.04.2013 um 15:22 Uhr von Betriebsrätin
...macht doch einfach stets dazu umfangereiche weil starke Beratung erforderlich Sondersitzungen. Das verdirbt dem AG dann ggf sein Handeln
Erstellt am 09.04.2013 um 16:32 Uhr von Kölner
@Betriebsrätin
Das ist Kindergartengeplänkel...
Erstellt am 09.04.2013 um 21:17 Uhr von Nubbel
ihr sicher die erste ablehnende stellungnahme des betriebsrates irgendwo gespeichert?
faßt auf der nächsten betriebsratssitzung den beschluss, dass euer erster beschluss bei gleichbleibender anfrage des arbeitgebers aufrecht erhalten bleibt und dies dem arbeitgeber bei jeder gleichbleibenden anfrage auch so bleibt. erst bei änderung des antrages muß dieser zum erneuten beschluss vom betriebsratsvorsitz vorlegt werden.
dann das erste schreiben aufrufen, datum ändern, rausschicken. mit solchen spielereien sollte man sich nicht aufhalten.
Erstellt am 09.04.2013 um 21:44 Uhr von Watschenbaum
das mit dem Kindergartengeplänkel sehe ich nicht so
je nachdem, welche Motivation der AG mit seinem Vorhaben verfolgt, er will den BR beschäftigen bzw. sogar zu Fehlern verleiten , auf jeden Fall ist sein Vorgehen als "feindlich" einzuordnen
daß man sich dazu dann als BR die nötige (wenn auch vermutlich nicht nötige) Zeit nimmt,
sich mit der notwendigen ( vermutlich auch nicht notwendigen) Arbeit , die der AG dem BR aufbürdet, zu befassen, ist logische Konsequenz
und soll der AG ruhig erkennen
den BR "zuzumüllen" kostet sein eigenes Geld