Erstellt am 31.01.2022 um 10:04 Uhr von IlkaB
Wir machen es über die Teilnahmebestätigung per Mail. Steter Tropfen höhlt den Stein... Inzwischen läuft es meistens gut.
Erstellt am 31.01.2022 um 10:05 Uhr von moreno
Wir machen ein Screenshot und das Bild kommt bei Anwesenheitsliste ins Protokoll. Ob das so rechtlich okay ist....keine Ahnung :-)
Erstellt am 31.01.2022 um 10:29 Uhr von RedCrystal
Leider ist die Disziplin bei uns nicht so hoch was das angeht. ;) Habe es mehrere Monate ohne Erfolg versucht, die Bestätigungen per E-Mail reinzukriegen.
Screenshots hätten den Vorteil, dass man dann auch sieht, wer wirklich da war, und nicht wer nur seine Zusage dafür gegeben hat.
Erstellt am 31.01.2022 um 10:48 Uhr von takkus
@moreneo: so ist es m.E. n. nicht okay. Der § 34 BetrVG ist das sehr eindeutig. Wie allerdings die Schriftform aussehen soll, ist nicht geregelt. Ob es in MS Teams auch über die Chatfunktion mit anschließendem Screenshot und Ausdruck genügt vermag ich nicht zu beurteilen. Wir machen es per Mail und es funzt wunderbar.
Erstellt am 31.01.2022 um 10:55 Uhr von Catweazle
Nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG kann die Bestätigung in Textform erfolgen. Ich denke, das hat analog der handschriftlichen Unterschrift VOR der Sitzung zu erfolgen. Ohne Unterschrift/Bestätigung keine Teilnahme an der Sitzung !?
Erstellt am 31.01.2022 um 11:14 Uhr von RedCrystal
@Catweazle: Zur Textform - ist die Bestätigung per Outlookzusage denn ausreichend? Oder muss jedes Mitglied nochmal zusätzlich an den BRV schreiben "Ja, ich habe teilgenommen"?
Die Bestätigung vor der Sitzung nutzen wir eigentlich nur um zu bestimmen, wen wir ggf. als Ersatzmitglied einladen müssen. Sonst wurde die Anwesenheitsliste früher in Präsenz während der Sitzung unterschrieben.
Erstellt am 31.01.2022 um 11:33 Uhr von takkus
Die Bestätigung per Outlookkalenderantwort an der Sitzung teilzunehmen reicht m.M.n. nicht aus. Ich ordne diese Zusage als Absichtserklärung ein. Eine E- Mail zu Beginn der Veranstaltung oder aber auch alle schreiben in den MS Teams- Chat: "Ich bin jetzt dabei." und dann Screenshot und ausdrucken wäre für mich die sichere Variante.
Erstellt am 31.01.2022 um 11:46 Uhr von Dummerhund
Wie hängt man denn dann dies Screenshots, der ja als Anwesenheitsliste fungieren soll, an das Protokoll? Denn eine Anwesenheitsliste ist ja Bestandteil eines Protokoll.
Mal einen Ausschnitt kopiert:
Das hat auch Auswirkungen auf das Protokoll, die sog. Sitzungsniederschrift, sowie die Anwesenheitsliste. Laut § 34 Abs. 1 Satz 4 und 5 BetrVG hat ein digital oder telefonisch zugeschaltetes Betriebsratsmitglied “seine Teilnahme gegenüber dem Vorsitzenden in Textform zu bestätigen”.
Diese Dokumente – zumeist E-Mails, in denen sinnvollerweise auch die Zeiten der tatsächlichen Teilnahme erwähnt werden sollten – sind dem Protokoll und der vor Ort unterschriebenen Anwesenheitsliste beizufügen. Das ist wichtig, um die Formvorgaben einzuhalten.
Erstellt am 31.01.2022 um 12:18 Uhr von Catweazle
Die Erklärung hat unmittelbar vor oder nach Beginn der Sitzung zu erfolgen. In die Anwesenheitsliste kann man sich ja auch nicht Tage vor der Sitzung eintragen. Für die Textform ist so ziemlich alles zulässig was man aufbewahren oder speichern kann.
Erstellt am 31.01.2022 um 13:04 Uhr von ganther
wir lassen uns die Teilnahme bestätigen und auch die Vertraulichkeit der Sitzung. Das vor jeder Sitzung eingefordert und vorher fängt die Vorsitzende auch nicht an mit der Sitzung. Das läuft sehr gut
Erstellt am 31.01.2022 um 13:58 Uhr von rtjum
"vorher fängt die Vorsitzende auch nicht an mit der Sitzung. "
sollte ich mir vielleicht auch anfangen...
Erstellt am 31.01.2022 um 14:07 Uhr von takkus
@Dummerhund: "Wie hängt man denn dann dies Screenshots, der ja als Anwesenheitsliste fungieren soll, an das Protokoll? " Indem man den Screenshot ausdruckt.....
Erstellt am 31.01.2022 um 14:11 Uhr von Dummerhund
@takkus
und das ist dann die Textform?
Erstellt am 31.01.2022 um 15:05 Uhr von Catweazle
Kennzeichen der Textform ist die Fixierung einer Mitteilung oder Erklärung in lesbare Schriftzeichen. Also ist so ziemlich alles zulässig wie z. B. Foto, Video und Bierdeckel.
Erstellt am 31.01.2022 um 15:13 Uhr von takkus
@Dummerhund -> siehe Catweazle
Ja Herr Rentner? - so ist das in der modernen Welt.... ?