Anwesenheitsliste Betriebsratssitzung
Hallo zusammen, unser Chef möchte eine Anwesenheitsliste der letzten Betriebsratssitzung haben!
Dürfen wir Ihm diese aushändigen?
Community-Antworten (7)
21.10.2010 um 16:06 Uhr
. . . fragt ihn doch mal, wozu er diese haben möchte . . .
21.10.2010 um 16:08 Uhr
Er möchte wissen wer von wann bis wann anwesend war.
21.10.2010 um 16:11 Uhr
Die Kollegen/innen werden sich doch korrekt bei ihren Vorgesetzten abgemeldet und wieder zurückgemeldet haben - dann weiß er doch alles was er wissen will - oder?
21.10.2010 um 16:13 Uhr
Scheinbar wurde sich nicht korrekt abgemeldet und angemeldet!
21.10.2010 um 16:16 Uhr
. . . ja haben sich denn die BR- Mitlieder bei ihren Vorgesetzten nicht an- und abgemeldet? Die Anwesenheitsliste gehört zu Euren Unterlagen, hat bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht Beweiskraft und ist nicht gedacht, dem Arbeitgeber die Arbeit zu erleichtern, wenn er einem BRM was am Zeuge flicken will, oder seine Neugier zu stillen . . .
21.10.2010 um 16:17 Uhr
Du wirst sie spätestens dem Arbeitsgericht aushändigen müssen wenn Chefe die Lohnzahlung deswegen verweigert. Ob dies im Sinne des BR liegt ? Vertrauensvolle Zusammenarbeit?
21.10.2010 um 16:46 Uhr
Ich verstehe diese Anfrage nciht ganz... Was genau will der AG wissen? Ob der AN die BR Sitzung geschwänzt hat? Warum will er das wissen? War er nciht auf seinem Arbeitsplatz und nciht im BR Büro? Woher weiß der AG das, dass das BRM eventuell nicht da war? Oder ist es doch ein genereller Verdacht? Oder möchte der AG vielleicht wissen, wie gewissenhaft der BR die Anwesenheitsliste führt? Die geschichte mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit könnte man auch so verstehen, warum der AG dem BRM nicht vertraut, dass er BR Arbeit gemacht hat. Weiterhin die Frage, könnte es nciht sein, dass das BRM andere BR Arbeit gemacht hat? Vielleicht kurzfristig und warum auch immer sich nciht beim BRV abgemeldet hat? Oder vielleicht doch?
Wenn der AG die Liste einsehen will, soll er es gerichtilich beantragen - auf diese Begründung wäre ich dann mal gespannt...
Ich würde sie nciht raus geben und sollte der AG Lohn einbehalten die Keule rausholen...
Selbst wenn das BRM sich falsch verhalten hätte, ist der BR nicht verpflichtet die Arbeit vom AG zu machen... Das ist meine Meinung...
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