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Prottokoll - muss dann zusätzlich eine Anwesenheitsliste geführt werden?

R
rudi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Habe eine Frage zu § 34 Sitzungsniedschrift. Wenn im Protokoll festgehalten wird was besprochen und eventuell beschlossen wurde von allen Beteiligten unterschrieben wird. Muss dann noch zusätzlich eine Anwesenheitsliste geführt werden.

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Community-Antworten (3)

F
Fayence

16.09.2006 um 14:51 Uhr

"Muss dann noch zusätzlich eine Anwesenheitsliste geführt werden."

Ja, diese ist eigenständiger Bestandteil einer Sitzungsniederschrift!

M
Mona-Lisa

16.09.2006 um 15:11 Uhr

@Rudi, wenn du den 34iger inhaliert hast, kannst du eigentlich die Randnummer 21, z.B. beim Fitting, nicht übersehen haben.......

W
Waschbär

16.09.2006 um 16:06 Uhr

@ Rudi,

sollte sich die frage nicht von alleine "erledigen".

Steht etwas von einem BR im Protokoll, so muss es dafür einen nachweis geben.

Weil sonst könnte derjenige ja sagen, ich war gar nicht anwesend,das habe ich nie gesagt.

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