Erstellt am 23.12.2011 um 15:22 Uhr von gironimo
Eine vorgedruckte Liste kann doch nicht wissen, wer tatsächlich dann zur Sitzung erscheint. Man kann natürlich eine solche zur Sitzung mitbringen und die anwesenden zeichnen diese dann ab.
Erstellt am 23.12.2011 um 15:48 Uhr von peanuts
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1)... Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
Erstellt am 23.12.2011 um 16:48 Uhr von rtjum
also ich denke, s ist ausreichend hinter einem vorgedruckten Namen zu unterschreiben.
Die modernen Zeiten haben doch auch in die BR-ARbeit Einzug gehalten oder?
Und außerdem solange kein3r klagt ists doch eh egal.
Erstellt am 23.12.2011 um 17:07 Uhr von Brigachkatz
Wir haben eine List mit allen Namen, incl. Ersatzmitglieder. Diese wird für jede Sitzung mit dem aktuellen Datum ausgedruckt und dann von den Anwesenden hinter dem Namen unterschrieben
Erstellt am 23.12.2011 um 18:35 Uhr von Globus
Mit dem abzeichnen trägt man sich doch ein. Wo genau ist da ein Problem? Im übrigen ist auf jedem Dokument verzeichnet, wer der Unterschreiber ist, also der, der das verzapft hat
Erstellt am 23.12.2011 um 19:29 Uhr von peanuts
Dann hoffen wir mal, dass sich auch wirklich JEDER Teilnehmer (und nicht nur BRM) eigenhändig in die Anwesenheitsliste einträgt ...
Falls mit einem Vordruck gearbeitet wird, ist dem Gesetz mit der eigenhändigen Unterschrift genüge getan.
Und hoffen wir auch, dass Uhrzeiten vermerkt werden, wenn Teilnehmer nicht während der gesamten Sitzung anwesend sind. Entweder auf der Anwesenheitsliste oder in der Sitzungsniederschrfit.