Hallo,

wir betreiben ambulante Kranken- und Altenpflege. Für die ambulante Pflege ist (im Sinne des Gesetzes) keine Schutzkleidung vorgesehen.
Wir müssen aber Dienstkleidung tragen. Das Bild nach außen soll einheitlich sein.Wir sollen zu erkennen sein. (Werbezwecke).
Die Kleidung ist weiß. Oberteil auf der Brusttasche und am Rücken mit dem Firmenlogo bestickt.
Die Kollegen, die zu Fuß oder mit öffis zur Arbeit kommen, möchten nicht mit den Dienstsachen unterwegs sein.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Kleiderschränke (Spind) zur Verfügung zu stellen. In der Arbetsstättenverordnung im § 34 Abs. 1 u 6 sehe ich das nicht.