Erstellt am 08.12.2009 um 10:01 Uhr von Solarkrieger
Guten Morgen!
Das mit dem Individualrecht ist wohl Ansichtssache. M.E. seid ihr hier nach §87Abs.1 Satz 1 voll in der Mitbestimmung. Man könnte auch auf andere §§ Bezug nehmen.
Da es sich offensichtlich um eine Umbaumaßnahme handelt, hättet ihr im Vorfeld schon informiert und mit einbezogen werden müssen.
Nehmt euer Recht war und hinterfragt einfach diese Maßnahmen. Ob es am Ende Individualrechtlich oder nicht ist spielt da erstmal keine Rolle.
Gruß, der Solarkrieger
Erstellt am 08.12.2009 um 10:07 Uhr von Immie
Unter das Individualrecht fällt der Kauf eines anderen Schlosses.
Ansonsten solltet ihr den AG kollektiv in den Allerwertesten treten.
Und dann bleibt noch die Frage nach den X€, die sich im Spind befanden:-)
Erstellt am 08.12.2009 um 10:39 Uhr von waschbär
@häschen,
Wieso ... der Zweitschlüssel in der Verwaltung hinterlegt. ??? Wer sagt das der AG den Zweitschlüssel behalten darf ?
Und nein die DPL darf es NICHT ! erst recht nicht wenn es auch NOCH einen BR gibt.
Cassy, es ist wohl nicht ratsam den ANs zu raten eine Anzeige zu erstatten. Ihr solltet das Gespräch mit der PDL suchen, leider ist es oft so das die PDL in ihrer Fortbildung zur PDL NUR eine sehr Kurze UND sehr wage einsicht in die Rechtskunde GRADe der ANs hat. :-(
Ein klärendes Gespräch, auf Augenhöhe und ohne Zeigefinger ist oft hilfreicher... als zu Klagen schon wegen der weitern zusammenarbeit.
ggf solltet ihr bei euern Heimen reglmässige Termine mit den PDL machen und in einer kleinen Runde die lücken in der Rechtskunde füllen.
Hilft mehr und macht Freunde welche dann auch auf euch hören wenn ihr mal " nicht wirklich was handfestes für den AN habt" (PDL)Sprich... wenn du es sagst liebe Cassy dann stimmt es auch und das Thma ist vom Tisch :-)
Erstellt am 08.12.2009 um 11:47 Uhr von waschbär
@Cassy,
mal bitte so ein Kasten auf ich möchte dir gerne ein paar tipss zum thema verhandeln senden .-)))
Erstellt am 08.12.2009 um 11:56 Uhr von kriegsrat
unzulässige maßnahme des AG, aber nicht strafbewehrt
also stellt sich die frage der anzeige nicht
auch schadensersatz wird man wohl schwerlich fordern können,
obwohl manche gerichte einen schadensersatz wegen verstoß gegen das persönlichkeitsrecht bejaht haben (dabei ging es jedoch um unzulässige überwachung per kamera)
vielleicht kann man den AG dazu bewegen, ein entschuldigungsschreiben auszuhängen,
dies würde ihm selbst auch gut zu gesichte stehen
desweiteren würde ich fordern, die zweitschlüssel zurückzugeben
weshalb sollte der AG einen zweitschlüssel zu den persönlichen spinden besitzen ?
sollte es trotzdem gründe dafür geben,
wäre das doch ein regelungsbedarf für eine BV
(wo werden zweitschlüssel aufbewahrt, wie werden sie aufbewahrt(versiegelt?), aus welchen gründen darf im beisein welcher personen in ausnahmefällen ein spind geöffnet werden)
Erstellt am 08.12.2009 um 12:04 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
ich weis nicht wegen Starbar ? Ich finde schon das es ein eingriff und damit eine Verletzung ist. Ist es kein *Einbruch*? OK, der Ag hat einen zweitschlüssel... aber ist das eine legatimation ?
Zumal der Ag den Schlüssel bestimmt so bekommen hat das der An genötigt wurde ihn zu überreichen ? na ja vielleicht auch nicht :-(
Aber ich finde es schon sehr frag würdig.... Aber gut das ist dein Spezialfach .-) ]
Ich bin da zu Emotional schon wegen dem wunderschönen Nick und so :-)))
Erstellt am 08.12.2009 um 12:26 Uhr von kriegsrat
@ waschbär
es gibt keinen tatbestand "einbruch" im strafgesetz
es gibt hausfriedensbruch, wenn jemand unberechtigt eindringt etc.
und es gibt die verschiedensten formen des diebstahls, wenn er etwas mitnimmt
und es gibt die sachbeschädigung, wenn er etwas kaputt macht
und wenn der AG den mitarbeiter auffordert, ihm den zweitschlüssel zu geben,
ist das nur dann eine nötigung, wenn dies mit einer rechtwidrigen drohung mit einem empfindlichen übel (...sonst kürz ich dir dein gehalt "o.ä.) oder gewalt(..sonst hau ich dir auf die mütze"o.ä.) einhergeht
natürlich ist es ein unzulässiger eingriff in die persönlichkeitsrechte,
es besteht ein unterlassungsanspruch
aber strafrechtlich ist da wenig bis gar kein fleisch am knochen......
Erstellt am 08.12.2009 um 13:17 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
sehr ich auch so.
allerdings ist für mich fraglich wie der BR für den AN einenunterlassungsanspruch durch setzen möchte.... kann er wohl auch nicht weil muss der AN machen .-)
"Hausfriedendsbruch.... mhh, passt auch nicht" :-((
das mit was ist eine nötigunmg und was ist eintatbestand war leider auch klar, hatte wenig lust den strafbär raus zu kehren.
Wo ist bloss meine Kindheit geblieben, welche ich im Grossenblauenhaus verbrachte mit dem Lilalaunebär ?
Erstellt am 08.12.2009 um 13:17 Uhr von häschen
ach waschbär,nur wegen dem Nick :-))).
Nein Quatsch !! Der Zweitschlüssel für den Spind wurde hinterlegt wegen Verlust und so.Du willst mir ein paar Tips geben,da freu ich mich richtig drauf. Danke
Ja Immie, das mit den X € ist gut , aber wir sind doch liebe MA
Es ist schön ,hier immer Hilfe zu bekommen
Cassy
Erstellt am 08.12.2009 um 13:47 Uhr von waschbär
@hässchen,
nee nicht nur wegen dem Nick... Waschbären sind nicht so oberlächlich :-(
Die Tipss sind schon mit Berittenen Boten to dir .-))
Erstellt am 08.12.2009 um 13:56 Uhr von neskia
Zur Fürsorgepflicht des AG gehört der Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers.
Er hat für die sichere Aufbewahrung der Gegenstände, die der Arbeitnehmer notwendiger- oder üblicherweise zur Arbeit mitbringt (Uhren, Kleidung, Fahrräder,...) zu sorgen. Er muss zumutbare Sicherungsmaßnahmen ermöglichen (abschließbare Spinde, Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Krafträder).
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers besteht gegenüber den
- persönlich unentbehrlichen oder
- unmittelbar arbeitsdienlichen oder
- mittelbar arbeitsdienlichen
Gegenständen des Arbeitnehmers.
Zu den persönlich unentbehrlichen Sachen gehören alle Gegenstände, die der Arbeitnehmer benötigt um die Arbeitsstelle zu erreichen und zur Arbeitsleistung fähig zu sein.
Wenn der AG hingeht und mit einem Ersatzschlüssel die Spinde öffnet drängt mir hier der Vergleich mit Taschen/Türkontrollen auf.
Bei der Regelung der Aufbewahrung der Spinde sehe ich den BR mitbestimmungspflichtig nach §87 (1) 1.
Erstellt am 08.12.2009 um 14:05 Uhr von waschbär
@neskia,
du hast natürlich Komplett recht.....
aber was soll ich machen ? Ich habe mich nun mal in sie verliebt und sehe alles nur noch durch die Rosabrille und will nur noch in ihrer nähe sein .-)
Erstellt am 08.12.2009 um 15:07 Uhr von häschen
ach mensch waschbär, das ist ja schlimm ! gib mir deine mail und wir reden weiter :-)))
Das mit den Taschenkontrollen hab ich mir auch schon überlegt,heute muß man ja aufpassen wenn man noch einen Kuli im Kittel hat.
Danke Euch !!
Cassy