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Versicherungspflicht für Arbeitgeber - bei Diebstahl aus MA-Spind?

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ratlve
Jan 2018 bearbeitet

Habe folgendes Problem: Einem Mitarbeiter wurde sein Spind aufgebrochen und seine Jacke gestohlen. In der Vergangenheit hatten wir einen ähnlichen Fall, und der Arbeitgeber hatte den Schaden ersetzt. Nun sagt der AG er hätte keine Versicherung dafür und würde den Schaden nicht übernehmen. Gibt es gesetzliche Vorschriften oder Urteile die darauf anwendbar sind?

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Community-Antworten (5)

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Werner

27.06.2007 um 10:08 Uhr

Hallo ratlve, hier ein Auszug aus den Fürsorgepflichten des ArbGeb. Auf Grund seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber zum Schutz des Eigentums des Arbeitnehmers verpflichtet, soweit dieser sein Eigentum berechtigterweise in den Betrieb eingebracht hat. Hierzu gehören u.a. Kleidung, Geldbörse, Armbanduhr, Kraftfahrzeuge, Fahrräder. Der Arbeitgeber muss für einen angemessenen Schutz dieser Gegenstände sorgen. Zu seinen Verpflichtungen gehört es beispielsweise, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Spinde mit einem nicht leicht aufzubrechenden Schloss zu sichern.

Wenn das gegeben ist hat der ArbGeb. seinen Pflichtteil eigentlich getan!

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ratlve

27.06.2007 um 10:12 Uhr

Der AG stellt zwar die Spinde, aber das Vorhängeschloss ist bei uns Sache des MA.

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Werner

27.06.2007 um 10:21 Uhr

Vielleicht habt Ihr als BR da einen Ansatzpunkt um doch einen Schadensersatz durch zu bekommen. Einen Versuch ist es Wert.

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rolfo2

27.06.2007 um 11:23 Uhr

Wenn der Kollege eine Hausratversicherung hat, kann er den Schaden dort geltend machen. Hier gilt das Prinzip * Eigenversicherung vor Fremdversicherung *

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ratlve

27.06.2007 um 11:41 Uhr

Danke Rolfo 2, das ist eine super Idee, und wahrscheinlich einfacher als sich mit dem AG rumzustreiten.

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