Kontrolle des Arbeitsplatzes - muss ein AN seinen privaten Spind öffnen?
Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Kontrolle am Arbeitsplatz: muss ein AN seinen privaten Spind öffnen (Rechtsgrundlage???). Habe schon gesucht, aber noch nichts passendes gefunden. Bis auf "Papierkorb und Persönlichkeitsrecht", verschlossene Briefe usw... Das der Schreibtisch eingesehen werden darf ist mir klar, aber beim Spind ??
Gruß ambu
Community-Antworten (1)
22.10.2008 um 14:50 Uhr
Hallo ambu,
ein sehr heißes Eisen, wenn man das so nennen kann. Es gibt dazu Gerichtsentscheidungen, die unteschiedlicher nicht sein können. Aber die meisten Urteile dazu sagen, wenn es einen berechtigten Grund oder einen konkreten Verdacht gibt, die den AG dazu veranlassen kann, solche Kontrollen durchzuführen, dann müssen die AN dieses dulden. Beispiel: Es wird während der Schicht im Betrieb Ware entwendet. Es sind zu diesem Zeitpunkt 26 Mitarbeiter einer Schicht und 12 Verwaltungsmitarbeiter in dem Betrieb anwesend. Da der AG nicht eindeutig die Aussagen treffen kann, wer den nun die Ware entwendet hat, wird er die Anweisung erteilen, dass zum Schichtende die Spinde und Behältnisse der Mirtarbeiter und die Schreibtische und Behältnisse der Verwaltungsleute durch von Ihm bestimmte Personen kontrolliert werden. Stehen die Fahrzeuge der Mitarbeiter auf einem Parkplatz auf dem Betriebsgelände, dann müssen die Mitarbeiter auch dulden, dass ihre Fahrzeuge kontrolliert werden. Wenn ein BR in diesem Betrieb existiert, ist es von Vorteil, wenn ein Mitglied des BR bei diesen Kontrollen anwesend ist. Der AG hat in solchen Fällen das Recht, solche Maßnahmen durchführen zu lassen, um das Eigentum von Mitarbeitern und sein eigenes zu schützen. Wenn er den Personenkreis dahingehend einengen kann, dass nur ein oder zwei Mitarbeiter in Frage kommen, kann er sogar die Polizei hinzuziehen. Eine Kontrolle ohne Verdachtsmomente ist nicht zulässig, auch nicht, wenn die Sache schon vor Wochen gewesen sein sollte. Ich hoffe, es hilft weiter.
Gruß
Rapper22
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