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Namensschilder Spinde

S
scholle2205
Aug 2019 bearbeitet

Hallo Leidensgenossen :-)

wir haben nun den Umstand, dass neue Arten von Spinde angeschafft und durch die alten Spinde bereits ausgetauscht worden sind. Auf den alten Spinden hatten wir immer Namensschilder geklebt. Das war bereits vor der Gründung des Betriebsrates.

Nun soll dies auch bei den neuen Spinden erfolgen. Ist dies Mitbestimmungpflichtig wegen Ordnung des Betriebes als auch Gestaltung der Sozialräume? Oder kann der AG sagen, da in der Vergangenheit auch Schilder waren, entsteht hier keine Mitbestimmung?

Desweiteren haben wir neben unser Stammpersonal auch häufig Saisonarbeiter(Studenten) als auch Zeitarbeiter. Zur Unterscheidung möchte der Arbeitgeber nun so eine Art "Sticker" für jeden Personalkreis (Stamm, Aushilfen, Zeitarbeiter) an jeden Spind kleben. Hier wäre dann doch eine Mitbestimmung oder?

Danke für eure Infos

96802

Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

06.08.2019 um 16:40 Uhr

In beiden Fallen besteht ein MBR.

NB
nicht brauchen

07.08.2019 um 10:27 Uhr

Meiner Meinung nach ist eine Nummer ausreichend. Irgendwo gibts eine Liste und man kann nachsehen wem welche Nummer gehört. Wenn da eine hohe Fluktuation ist so muss man oft neue Namensschilder drucken. Nummern bleiben...

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