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Spinde vom AG geöffnet

P
proletin
Nov 2020 bearbeitet

Folgendes Szenario: zum Valentinstag wurden alle Spinde der AN geöffnet um dort kleine Überraschungen zu verstecken. Nun stellt sich mir aber die frage inwiefern das ganze rechtens ist ? auch wenn es, im ersten moment, keinen verwerflichen Hintergrund zu haben vermag, finde ich es dennoch nicht korrekt. Man hätte diese Überraschung auch ganz einfach persönlich überreichen können. Nun würde ich gerne wissen, ob einer von euch weiß wie die Rechtslage darum steht ?

vielen dank schon mal!!

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Community-Antworten (12)

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celestro

09.03.2019 um 02:06 Uhr

Ich denke, Dir ist die Rechtslage klarer, als Du denkst. Selbstverständlich darf der AG NICHT NICHT NICHT einfach hingehen und die Spinde öffnen. Auch dann nicht, wenn er dort kleine Präsente für die AN verstecken möchte.

P
Pickel

09.03.2019 um 10:31 Uhr

Bevor man hier hysterisch NICHT NICHT NICHT schreibt wären erstmal wichtige Details zu klären. Du d die Spinde verschlossen, sind sie bestimmten MA zugeordnet? Hat jeder MA seinen eigenen Spind?

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trautl

09.03.2019 um 20:41 Uhr

Redet doch mal mit eurem AG, dass ihr es nicht wünscht, dass in Abwesenheit der AN in die Spinde gegangen wird, egal aus welchen Gründen.

C
celestro

10.03.2019 um 17:00 Uhr

"wären erstmal wichtige Details zu klären."

Dann schauen wir uns doch Deine wichtigen Details einmal genau an:

"Du d die Spinde verschlossen,"

Also mal ganz davon abgesehen, daß die Wahrscheinlichkeit von "verschlossen" ziemlich groß ist, spielt "verschlossen / unverschlossen" genau was für eine Rolle ? Darf der AG die Spinde öffnen, wenn Sie nicht verschlossen sind ? Da er davon ausgehen MUSS, daß Sachen der MA drin sind, NEIN !

"sind sie bestimmten MA zugeordnet?"

Wen / Was interessiert das ? Darf der AG die Öffnen, wenn sie keinem bestimmten AN zugeordnet sind ? NEIN !

"Hat jeder MA seinen eigenen Spind?"

Erneut ... wen / was interessiert das ? Darf der AG die Öffnen, wenn sich mehrere Leute einen Spind teilen ? NEIN !

Sonst noch tolle Ideen, Mr. AGfreudlich Pickel ?

M
Meyman

11.03.2019 um 07:17 Uhr

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Inhalt des Spindes. Die Öffnung des Spindes ist möglich, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die zur Aufdeckung einer Straftat führen.

U
UdoWoe

11.03.2019 um 10:00 Uhr

Bei uns ist das Drama immer sehr groß wenn ein Spind geöffnet werden muss. Wir hatten leider zweimal den traurigen Fall, dass die Spinde von verstorbenen Kollegen geöffnet werden mussten. Das ganze wurde zuerst per Mail mit Vorgesetztem, HR, einem Kollegen/Kollegin und dem BR besprochen. Dann haben sich DREI der angesprochenen zum gemeinsamen öffnen getroffen (BR-Mitglied, Vorgesetzter(bzw. Vertretter und ein Kollege/Kollegin). Gut war immer, dass keine persönlichen Gegenstände in den Spinden waren.

Aber ich würde mich sehr dagegen wehren Spinde zu öffnen nur um eine Valentinsüberraschung dort zu deponieren. Für mich heißt das nämlich im Umkehrschluß, dass der AG hat von allen Spinden einen Zweitschlüssel besitzt. Weis der BR bzw. der Inhaber des Spindes davon? Also ich habe da massive Bauschmerzen und würde mir dies auch verbieten.

S
SG1870

05.10.2020 um 22:56 Uhr

Hallo in die Runde, ein Fall bei uns im Betrieb im Friedhofsbereich. Spind NICHT verschlossen Tür sogar einen Spalt offen. Spind NICHT gekennzeichnet. Übler Geruch und Gestank / Hygiene des Benutzers schon immer eine Katastrophe, Benutzer erkrankte für 1 Jahr und 4 Monate Spind wurde gebraucht und entmüllt, echt übel. Die Schuhe waren bereits vergammelt und Pilzsporen. Hier war Gefahr in Verzug, der Vorgesetzte hat diesen Spind Gesäubert und wieder vergeben. Diesmal wurden alle Spinde anständig und ordentlich gekennzeichnet. Die Arbeitskleidung wurde gereinigt und im Kleidersack zur Wiederbenutzung aufbewahrt. Jetzt klagt der Arbeitnehmer. Mal im Ernst, wenn er recht bekommen sollte , versteh ich die Welt nicht mehr. Bin auf eure Antworten gespannt.

C
celestro

06.10.2020 um 11:48 Uhr

Wenn es entsprechend Zeugen für den Zustand gibt, kann ich mir ein vernichtendes Urteil nicht vorstellen. Bin aber gespannt.

S
Smileypieps

14.11.2020 um 22:07 Uhr

Darf er denn nun ran an einen unverschlossenen spind? Wir sind zu viert in der Filiale und haben platztechnisch nur 2 spinde. Damit der jeweils 2. ran kann,wenn ich nicht da bin.

C
celestro

14.11.2020 um 23:53 Uhr

Wer ist bei Dir jetzt "er"?

S
Smileypieps

15.11.2020 um 10:15 Uhr

Ich meine meinen Arbeitgeber

S
Smileypieps

19.11.2020 um 15:59 Uhr

Darf mein Arbeitgeber an einen unverschlossenen spind? Es sind keine schlösser dran, weil wir uns zu viert 2 spinde teilen müssen. Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Danke

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