Erstellt am 09.03.2019 um 01:06 Uhr von celestro
Ich denke, Dir ist die Rechtslage klarer, als Du denkst. Selbstverständlich darf der AG NICHT NICHT NICHT einfach hingehen und die Spinde öffnen. Auch dann nicht, wenn er dort kleine Präsente für die AN verstecken möchte.
Erstellt am 09.03.2019 um 09:31 Uhr von Pickel
Bevor man hier hysterisch NICHT NICHT NICHT schreibt wären erstmal wichtige Details zu klären.
Du d die Spinde verschlossen, sind sie bestimmten MA zugeordnet? Hat jeder MA seinen eigenen Spind?
Erstellt am 09.03.2019 um 19:41 Uhr von trautl
Redet doch mal mit eurem AG, dass ihr es nicht wünscht, dass in Abwesenheit der AN in die Spinde gegangen wird, egal aus welchen Gründen.
Erstellt am 10.03.2019 um 16:00 Uhr von celestro
"wären erstmal wichtige Details zu klären."
Dann schauen wir uns doch Deine wichtigen Details einmal genau an:
"Du d die Spinde verschlossen,"
Also mal ganz davon abgesehen, daß die Wahrscheinlichkeit von "verschlossen" ziemlich groß ist, spielt "verschlossen / unverschlossen" genau was für eine Rolle ? Darf der AG die Spinde öffnen, wenn Sie nicht verschlossen sind ? Da er davon ausgehen MUSS, daß Sachen der MA drin sind, NEIN !
"sind sie bestimmten MA zugeordnet?"
Wen / Was interessiert das ? Darf der AG die Öffnen, wenn sie keinem bestimmten AN zugeordnet sind ? NEIN !
"Hat jeder MA seinen eigenen Spind?"
Erneut ... wen / was interessiert das ? Darf der AG die Öffnen, wenn sich mehrere Leute einen Spind teilen ? NEIN !
Sonst noch tolle Ideen, Mr. AGfreudlich Pickel ?
Erstellt am 11.03.2019 um 06:17 Uhr von Meyman
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Inhalt des Spindes. Die Öffnung des Spindes ist möglich, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die zur Aufdeckung einer Straftat führen.
Erstellt am 11.03.2019 um 09:00 Uhr von UdoWoe
Bei uns ist das Drama immer sehr groß wenn ein Spind geöffnet werden muss. Wir hatten leider zweimal den traurigen Fall, dass die Spinde von verstorbenen Kollegen geöffnet werden mussten. Das ganze wurde zuerst per Mail mit Vorgesetztem, HR, einem Kollegen/Kollegin und dem BR besprochen. Dann haben sich DREI der angesprochenen zum gemeinsamen öffnen getroffen (BR-Mitglied, Vorgesetzter(bzw. Vertretter und ein Kollege/Kollegin). Gut war immer, dass keine persönlichen Gegenstände in den Spinden waren.
Aber ich würde mich sehr dagegen wehren Spinde zu öffnen nur um eine Valentinsüberraschung dort zu deponieren. Für mich heißt das nämlich im Umkehrschluß, dass der AG hat von allen Spinden einen Zweitschlüssel besitzt. Weis der BR bzw. der Inhaber des Spindes davon? Also ich habe da massive Bauschmerzen und würde mir dies auch verbieten.
Erstellt am 05.10.2020 um 20:56 Uhr von SG1870
Hallo in die Runde, ein Fall bei uns im Betrieb im Friedhofsbereich. Spind NICHT verschlossen Tür sogar einen Spalt offen. Spind NICHT gekennzeichnet. Übler Geruch und Gestank / Hygiene des Benutzers schon immer eine Katastrophe, Benutzer erkrankte für 1 Jahr und 4 Monate Spind wurde gebraucht und entmüllt, echt übel. Die Schuhe waren bereits vergammelt und Pilzsporen. Hier war Gefahr in Verzug, der Vorgesetzte hat diesen Spind Gesäubert und wieder vergeben. Diesmal wurden alle Spinde anständig und ordentlich gekennzeichnet. Die Arbeitskleidung wurde gereinigt und im Kleidersack zur Wiederbenutzung aufbewahrt. Jetzt klagt der Arbeitnehmer. Mal im Ernst, wenn er recht bekommen sollte , versteh ich die Welt nicht mehr. Bin auf eure Antworten gespannt.
Erstellt am 06.10.2020 um 09:48 Uhr von celestro
Wenn es entsprechend Zeugen für den Zustand gibt, kann ich mir ein vernichtendes Urteil nicht vorstellen. Bin aber gespannt.
Erstellt am 14.11.2020 um 21:07 Uhr von Smileypieps
Darf er denn nun ran an einen unverschlossenen spind?
Wir sind zu viert in der Filiale und haben platztechnisch nur 2 spinde. Damit der jeweils 2. ran kann,wenn ich nicht da bin.
Erstellt am 14.11.2020 um 22:53 Uhr von celestro
Wer ist bei Dir jetzt "er"?