Folgendes Szenario: zum Valentinstag wurden alle Spinde der AN geöffnet um dort kleine Überraschungen zu verstecken. Nun stellt sich mir aber die frage inwiefern das ganze rechtens ist ?
auch wenn es, im ersten moment, keinen verwerflichen Hintergrund zu haben vermag, finde ich es dennoch nicht korrekt. Man hätte diese Überraschung auch ganz einfach persönlich überreichen können. Nun würde ich gerne wissen, ob einer von euch weiß wie die Rechtslage darum steht ?

vielen dank schon mal!!