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Betriebliches Eingliederungs Managment

A
Alteschnecke
Nov 2016 bearbeitet

Wie können wir eine Personalleitung zwingen, ein BEM durchzuführen? Fall: Wir haben bei uns mehrere MA; die in den letzten 12 Monaten zwischen8 Wochen und 7 Monaten krank waren. Da keine Reaktion von der Personalleitung zwecks BEM kam, haben wir sie zuerst schriftlich und dann mündlich aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen, ein BEM mit den MA zu machen. Nichts geschah. Was tun

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Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

23.06.2011 um 16:23 Uhr

Der BR und auch die SBV haben hier ein Iniativrecht

Auch: Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung

stoßen aufgrund ihres Initiativrechts gegebenenfalls ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beim Arbeitgeber an (Betriebsrat: § 80 BetrVG; Personalrat: §§ 68 BPersVG, 64 LPVG NW), unterstützen das BEM, bringen eigene Vorschläge ein, übernehmen gegebenenfalls Teilaufgaben.

Die Arbeitnehmervertretungen bringen eigene Vorschläge ein, unterstützen betroffene Mitarbeiter gemäß Ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- bzw. Schwerbehindertenrecht und können in Absprache mit dem Arbeitgeber auch Teilaufgaben des BEM übernehmen.

Beteiligungsansprüche der Interessenvertretung scheiden dann aus, wenn der betroffene Mitarbeiter einem BEM nicht zustimmt oder diesem zwar zustimmt, eine Beteiligung der Interessenvertretung aber ablehnt.

Quelle: http://www.talentplus.de/arbeitgeber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/bem/wer/interessenvertretung/index.html

B
BRRechtler

19.09.2012 um 12:25 Uhr

Hallo und guten Tag,

ein BEM ist eindeutig nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen, wenn der Mitarbeiter länger als 42 Tage innerhalb eines Jahres krank ist - dies gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig ob schwerbehindert oder nicht... Ihr habt auch das Recht auf die Mitteilung durch den AG, wer unter diese Jahresregelung fällt.

Wenn der AG sich weigert, gibt es erst einmal keine Möglichkeiten der Sanktionen. Dann muss der BR oder die SBV eben die Durchführung per Gerichtsbeschluss einfordern...

Wenn der AG kein BEM einführen bzw. bei einer bevorstehenden Kündigung durchführen, liegt die Beweislast bei dem AG...d. h., der AG muss beweisen, dass auch ohne BEM sich die Lage nicht verbessert hätte - in den meisten Fällen scheitern die AG´er aber damit vor Gericht...

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