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BEM-Gespräch

B
BEMerfolg
Apr 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hatte ein Schlaganfall und wurde nachdem er wieder zurück am Arbeitsplatz war zu seinem BEM-Gespräch eingeladen. Als er dem BEM-beauftragte erzählte, dass er einen Schlaganfall hatte, sagte der BEM-Beauftragte "das hat dann nicht mit der Arbeit zu tun."

Der Mitarbeiter hatte vor dem Schlaganfall Stress sowohl privat als auch an der Arbeit.

BEM wurde bei uns neulich eingeführt und wir haben wenig Erfahrung.

Wie sollen wir mit so einer Aussage umgehen?

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

03.04.2018 um 18:43 Uhr

Der BEM-Beauftragte (von wem wurde dieser bestimmt?) hat offensichtlich keine Ahnung von seinen Aufgaben. und dem Sinn eines BEM Gespräches. Man sollte ihm Gelegenheit geben, entsprechende Kompetenzen zu erwerben.

Ich hätte ihm vermutlich nur mit einem "Ja und?" geantwortet.

K
kratzbürste

03.04.2018 um 20:17 Uhr

Besucht doch selbst mal ein Seminar zu diesem Thema.

Was der BEM- Mensch für eine Meinung äußert ist doch unerheblich. Er sollte sich Gedanken machen, wie eine Wiedereingliederung funktioniert.

C
Challenger

04.04.2018 um 01:33 Uhr

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist der Betriebsrat am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu beteiligen, sofern der Arbeitnehmer ein solches in Anspruch nehmen möchte. Der Betriebsrat kann daher im Rahmen seiner Aufgaben regelmäßig Auskunft darüber verlangen, ob der Arbeitgeber in Frage kommenden Mitarbeitern auch tatsächlich ein BEM-Verfahren angeboten hat. Laut BAG hat der Betriebsrat zudem Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen (BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10). Quelle : Der Rolle des Betriebsrats beim BEM / Betriebsrat / Poko-Institut https://www.poko.de/Betriebsrat/.../Der-Rolle-des-Betriebsrats-beim-BEM-oder-Wer-d...

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