Erstellt am 03.04.2018 um 16:43 Uhr von Pjöööng
Der BEM-Beauftragte (von wem wurde dieser bestimmt?) hat offensichtlich keine Ahnung von seinen Aufgaben. und dem Sinn eines BEM Gespräches. Man sollte ihm Gelegenheit geben, entsprechende Kompetenzen zu erwerben.
Ich hätte ihm vermutlich nur mit einem "Ja und?" geantwortet.
Erstellt am 03.04.2018 um 18:17 Uhr von kratzbürste
Besucht doch selbst mal ein Seminar zu diesem Thema.
Was der BEM- Mensch für eine Meinung äußert ist doch unerheblich. Er sollte sich Gedanken machen, wie eine Wiedereingliederung funktioniert.
Erstellt am 03.04.2018 um 23:33 Uhr von Challenger
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist der Betriebsrat am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu beteiligen, sofern der Arbeitnehmer ein solches in Anspruch nehmen möchte. Der Betriebsrat kann daher im Rahmen seiner Aufgaben regelmäßig Auskunft darüber verlangen, ob der Arbeitgeber in Frage kommenden Mitarbeitern auch tatsächlich ein BEM-Verfahren angeboten hat. Laut BAG hat der Betriebsrat zudem Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen (BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10).
Quelle :
Der Rolle des Betriebsrats beim BEM / Betriebsrat / Poko-Institut
https://www.poko.de/Betriebsrat/.../Der-Rolle-des-Betriebsrats-beim-BEM-oder-Wer-d...