BEM und Vollzeittätigkeit
Hallo zusammen! Ich habe per Email über unser Personalbüro eine Anfrage bekommen, ob ich bereit bin, an BEM teilzunehmen. Hintergrund ist, dass ich im letzten Juni am Sprunggelenk operiert worden bin, die OP ist leider nicht gut gelaufen. Ich war dann bis Mitte Dezember krankgeschrieben, bin dann ca. 14 Tage in Urlaub ( Resturlaub) gegangen, war im Januar wieder da und habe mir dann links das Aussen- und Innenbandgerissen. Da aufgrund der momentanen Situation keine OP stattfindet, habe ich meinen AG am 23.03.2020 darüber informiert, dass ich wieder arbeiten komme. Jetzt mache ich, wie meine anderen KollegInnen auch " HOME OFFICE" und habe diese Anfrage erhalten. Gleichzeitig damit bekam ich eine Visitenkarte mit der Adresse einer Frau, bei der BEM extern durchgeführt werden soll. Diese Frau hat meine Daten etc. am Tag vorher von meinen AG erhalten. Gesprochen hatte bis dato niemand mit mir.... Zusätzlich war ich am letzten Freitag kurz im Büro, um Unterlagen zu holen und wurde von meiner PL, die ebenfalls anwesend war, auf BEM angesprochen. Jeden den ich Frage, sagt mir, dass das ganze komisch ist. Aber ist es das wirklich? Ich arbeite seit März wieder Vollzeit und hätte das auch zwischenzeitlich machen können, allerdings war mein AG dort nicht zu "HOME OFFICE" bereit. Wie hätte es "richtig" ablaufen müssen? Gibt es irgendetwas, was ich beachten muss? Es gibt bei uns einen BR, allerdings ist auch der zurzeit nicht erreichbar..... DANKE vorab. Sina
Community-Antworten (7)
27.04.2020 um 14:50 Uhr
Wie werden denn im Betrieb BEM sonst durchgeführt? Sind die immer outgesourct oder kümmern sich da normalerweise Personalabteilung und BR drum? Gibt es im Betrieb eine Betriebsvereinbarung zu BEM? Das kann auch in der Personalabteilung erfragt werden wenn der BR abgetaucht ist. Also: erstmal rauskriegen wie das übliche Procedere ist, dann kann beurteilt werden ob das seltsam ist. Wobei: ich finde es auf jeden Fall seltsam ein BEM nicht im Betrieb durchzuführen. Eigentlich geht es ja darum gemeinsam zu beurteilen welche Möglichkeiten und Problem bestehen. Dafür ist ein wenig Kenntnis der Verhältnisse vor Ort meist hilfreich.
27.04.2020 um 15:11 Uhr
Liegen in einem 12 Monatszeitraum 6 Wochen oder mehr AU vor, so ist dem Mitarbeiter ein BEM ANZUBIETEN! Vernünftigerweise wird ein bEM noch während der AU oder spätestens direkt im Anschluss daran angeboten. Das BEM ist freiwillig und der Mitarbeiter ist der "Herr des Verfahrens".
Ziel des BEM ist es, herauszufinden, wie zukünftige Arbeitsunfähigkeit durch Maßnahmen am Arbeitsplatz verhindert oder zumindest verringert werden kann. Damit das BEM überhaupt einen Sinn ergeben kann, müssen daran mindestens der Arbeitgeber (bzw. eine Person die ihn entsprechend vertreten kann) und der Arbeitnehmer teilnehmen. Ergänzt werden kann dies z.B. durch die FaSi, den Betriebsarzt und ein BR-Mitglied. Hierüber sollte nach Möglichkeit eine BV abgeschlossen werden. Hierbei sollte zwingend beachtet werden, dass es dem Mitarbeiter freisteht, bestimmte Personen nicht zum BEM heranzuziehen.
Das mit der Visitenkarte finde ich auch merkwürdig. Dass an diese Dame bereits personenbezogene Daten weitergegeben wurde ist ein glasklarer Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Mir persönlich würde damit das Vertrauen zu dieser Person fehlen (da dieser ja Datenschutz offensichtlich auch fremd ist).
27.04.2020 um 15:21 Uhr
"Dass an diese Dame bereits personenbezogene Daten weitergegeben wurde ist ein glasklarer Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Mir persönlich würde damit das Vertrauen zu dieser Person fehlen (da dieser ja Datenschutz offensichtlich auch fremd ist)."
Wenn der AG die Daten dieser Frau übermittelt hat, hat jawohl der AG den Datenschutzverstoß begangen. Was kann die externe Person dafür?
27.04.2020 um 15:40 Uhr
Der zeitliche Ablauf ist tatsächlich ungewöhnlich, aber auch nicht immer gleich zum Verschwörungstheoretiker werden. Normalerweise sollte ein BEM frühzeitig einsetzen, entweder nach der Rückkehr zur Abreit, oder schon während dieser. Ziel ist es ja, dein Arbeitsumfeld ggfls anzupassen, damit du wieder arbeiten kannst. Ich habe es schon am eigenen Leib erlebt und bin auf dem Weg zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch, einen rückenschonenden Stuhl und andere Gimmicks gekommen.
Beachten musst du erstmal nicht viel. Du entscheidest für dich, ob du am BEM teilnehmen willst. Wenn nein, dann hat sich das Thema schon erledigt. Wenn ja, und dazu würde ich grundsätzlich erstmal raten, hörst du dir einfach mal an, was von dieser Dame so kommt. Lass dich einfach auf das Gespräch ein, vielleicht hat sie ja auch gute Ideen/ Vorschläge. Sich nicht unbedingt zu irgendwelchen Aussagen/ Unterschriften usw. verleiten lassen. Ich würde mal fragen, wer denn sonst noch an dem Gespräch teilnimmt. Bei uns ist immer einer vom BR und einer der PERS dabei.
27.04.2020 um 15:45 Uhr
Hallo und vielen Dank erstmal für die Rückmeldungen. @seehas: Es gibt keine BV und auch sonst kein BEM! @pjöööng: Ja, ich war länger als 6 Wochen krank, das ist alles richtig. Und nein, es nimmt niemand vom AG statt - jedenfalls ist mir das nicht bekannt. Und das ich " bestimmen" kann, wer daran beteiligt ist, habe ich auch gelesen. Allerdings weiß es ja mittlerweile die beiden Kolleginnen aus der Personalabteilung und auch meine PL - und genau diese hätte ich nicht gewollt! Nicht weil ich sie nicht mag; ich kann beruflich und privat sehr gut trennen, sondern weil ich dass dann auch die die Tageszeitung hätte setzen können. @celestro: Dein Hinweis auf den Verstoss des Datenschutzes finde ich schlüsssig. Ich denke das die Frau vom externen Coaching gar nicht weiß, dass niemand mit mir gesprochen hat.
27.04.2020 um 16:21 Uhr
"Wenn der AG die Daten dieser Frau übermittelt hat, hat jawohl der AG den Datenschutzverstoß begangen. Was kann die externe Person dafür?"
Man kann hier ja wohl mit Recht vermuten dass es einen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dieser Dame gibt, indem auch das Verfahren beschrieben ist. Wenn die Dame nur etwas Ahnung von Datenschutz hat, dann steht in diesem Vertrag auch drin, dass personenbezogene Daten nur übermittelt werden dürfen, nachdem die Einwilligung des Mitarbeiters hierzu vorliegt, insbesondere da es sich ja hierbei um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt.
Ich sehe es als Verpflichtung eines solchen Vertragspartners, auf den notwendigen Datenschutz ausreichend hinzuweisen und/oder zu verpflichten!
27.04.2020 um 18:00 Uhr
Das was hier über den fehlenden Datenschutz geschrieben wird ist schon alles richtig. Aber wenn ich dich richtig verstehe geht es dir doch eher um die Frage, wie kommt das Gespräch zustande, wer nimmt dran teil. Die Gesprächsinhalte werden üblicherweise NICHT Bestandteil der Personalakte und somit können nicht alle Mitarbeiter der PERS diese einsehen. Und dazu sollte es bei euch im Unternehmen einen klar formulierten Ablaufplan geben, in dem festgelegt ist, wer einlädt, wer teilnimmt, wie das ganze abläuft...... Wenn du dann den ein oder anderen Gesprächsteilnehmer nicht dabei haben willst, dann sag es offen, nur so können die Gesprächspartner angepasst werden. Vielleicht war genau das die Überlegung eine Dritte, unabhängige Person damit zu beauftragen. Somit kann über den berühmten Flurfunk nicht so viel getratscht werden.
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