Erstellt am 23.06.2014 um 12:12 Uhr von gironimo
Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung dieser Gespräche? Wenn nein, solltet Ihr eine entsprechende BV anstreben.
Außerdem solltest Du zu diesem Thema ein Spezialseminar besuchen.
Ob die "Auswahl" so korrekt ist, läßt sich aus der Ferne schlecht sagen. Grundsätzlich würde ich aber bei derartigen Gesprächen auch ein Protokoll anfertigen.
Erstellt am 23.06.2014 um 12:58 Uhr von Lotte
Hallo Alina,
das Integrationsamt bietet für SBV, aber auch für BRM interessante Fortbildungen zum Thema an. (zumindest bei uns, aber ich gehe davon aus, dass wir kein Einzelfall sind)
LG Lotte
Erstellt am 23.06.2014 um 13:13 Uhr von Alina
Hallo,
nein, wir haben diesbezüglich noch keine BV; und ja, ich weiß, dass es solche Seminare gibt und auch schon für August eins angestrebt, allerdings haben wir JETZT das Thema auf dem Tisch
Erstellt am 23.06.2014 um 13:17 Uhr von Lotte
Ich halte die Vorauswahl für bedenklich. Eigentlich ist der AG verpflichtet, ein BEM anzubieten und der Kollege/ die Kollegin entscheidet darüber, ob sie das Angebot annimmt.
LG Lotte
Erstellt am 23.06.2014 um 17:47 Uhr von paula
Lotte hat (wie immer) so recht! Es gibt hier eine gesetzliche Verpflichtung und es steht hier nicht im Belieben der Betriebsparteien.
Erstellt am 18.07.2014 um 10:44 Uhr von Alina
Hallo, iche nochmal,
kann mir bitte einer sagen, wieviel BR Mitgliedern es erlaubt ist im Integrationsteam mitzuwirken? Unser AG meint nur einer! Hat er recht, wo gucke ich nach???
Erstellt am 18.07.2014 um 11:22 Uhr von Pjöööng
"Kind krank" Tage haben in dieser Liste nichts verloren, es sei denn der AN selber ist auch erkrankt (aber dann ist es egal ob Kind krank).
Kur hat dort ebenfalls nichts zu suchen.
Ich würde also zuerst einmal den AG auffordern eine korrekte Liste zu erstellen.
Wenn die Liste korrekt ist, dann ist ausnahmslos ALLEN AN die in den verganegenen 12 Monaten mehr als 42 Tage krank waren ein BEM anzubieten.
Ich sehe keine Notwenidgkeit ein zweites BRM in das Integrationsteam zu entsenden.
Erstellt am 18.07.2014 um 11:27 Uhr von Alina
Vielen Dank Pjöööööng, sage mal kannst du mir sagen, wo das steht, was in der liste aufzutauchen hat und was nicht, kind krank, mutter-kind kur, kur an sich auch - auch wenn der betroffene ja selbst dies für sich in Anspruch nimmt - hast du mehr Informationen, biiiiitttteee:-)
Erstellt am 18.07.2014 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Alina,
Grundlage ist der § 84 SGB IX:
"Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung ..."
Es geht also um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Bei Kind krank ist er nicht arbeitsunfähig, ebensowenig bei Kur(deshalb wird in § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz auch explizit geregelt dass für Kuren die Bestimmungen entsprechend anzuwenden sind).
Erstellt am 18.07.2014 um 13:17 Uhr von Alina
Super, klasse, spritzenmäßig, VIELEN DANK Pjöööööng;-) Du hast mir sehr geholfen
Die anderen natürlich auch, DANKE!!!
Erstellt am 18.07.2014 um 18:09 Uhr von Nubbel
lotte,
dann sind die schulungen des integrationsamtes doch nicht zu empfehlen
wie lange wollt ihr noch eure stimmen der betriebsratswahl genießen ?