BEM - betriebliches Eingliederungsmanagement
Wer kenn sich mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) aus? Ich bin seit kurzem in dieser Arbeitsgruppe und mir wurde kürzlich eine Liste vorgelegt mit etlichen MA die länger als 42 Tage in einem Zeitraum von einem Jahr erkrankt sind. Wir sind diese einzeln durchgegangen und bei dreien wird ein BEM-Gespräch stattfinden, bei den anderen konnte man das abwegen durch Kur oder Kind krank Tage oder Sterbefall in der Familie, etc.
ist das so i. O.? Muss der AG dies dokumentieren bei den Fällen, die zwar länger erkrankt sind aber kein BEM stattfindet?
Community-Antworten (11)
23.06.2014 um 14:12 Uhr
Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung dieser Gespräche? Wenn nein, solltet Ihr eine entsprechende BV anstreben.
Außerdem solltest Du zu diesem Thema ein Spezialseminar besuchen.
Ob die "Auswahl" so korrekt ist, läßt sich aus der Ferne schlecht sagen. Grundsätzlich würde ich aber bei derartigen Gesprächen auch ein Protokoll anfertigen.
23.06.2014 um 14:58 Uhr
Hallo Alina, das Integrationsamt bietet für SBV, aber auch für BRM interessante Fortbildungen zum Thema an. (zumindest bei uns, aber ich gehe davon aus, dass wir kein Einzelfall sind) LG Lotte
23.06.2014 um 15:13 Uhr
Hallo, nein, wir haben diesbezüglich noch keine BV; und ja, ich weiß, dass es solche Seminare gibt und auch schon für August eins angestrebt, allerdings haben wir JETZT das Thema auf dem Tisch
23.06.2014 um 15:17 Uhr
Ich halte die Vorauswahl für bedenklich. Eigentlich ist der AG verpflichtet, ein BEM anzubieten und der Kollege/ die Kollegin entscheidet darüber, ob sie das Angebot annimmt. LG Lotte
23.06.2014 um 19:47 Uhr
Lotte hat (wie immer) so recht! Es gibt hier eine gesetzliche Verpflichtung und es steht hier nicht im Belieben der Betriebsparteien.
18.07.2014 um 12:44 Uhr
Hallo, iche nochmal,
kann mir bitte einer sagen, wieviel BR Mitgliedern es erlaubt ist im Integrationsteam mitzuwirken? Unser AG meint nur einer! Hat er recht, wo gucke ich nach???
18.07.2014 um 13:22 Uhr
"Kind krank" Tage haben in dieser Liste nichts verloren, es sei denn der AN selber ist auch erkrankt (aber dann ist es egal ob Kind krank).
Kur hat dort ebenfalls nichts zu suchen.
Ich würde also zuerst einmal den AG auffordern eine korrekte Liste zu erstellen.
Wenn die Liste korrekt ist, dann ist ausnahmslos ALLEN AN die in den verganegenen 12 Monaten mehr als 42 Tage krank waren ein BEM anzubieten.
Ich sehe keine Notwenidgkeit ein zweites BRM in das Integrationsteam zu entsenden.
18.07.2014 um 13:27 Uhr
Vielen Dank Pjöööööng, sage mal kannst du mir sagen, wo das steht, was in der liste aufzutauchen hat und was nicht, kind krank, mutter-kind kur, kur an sich auch - auch wenn der betroffene ja selbst dies für sich in Anspruch nimmt - hast du mehr Informationen, biiiiitttteee:-)
18.07.2014 um 13:59 Uhr
Alina,
Grundlage ist der § 84 SGB IX: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung ..."
Es geht also um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Bei Kind krank ist er nicht arbeitsunfähig, ebensowenig bei Kur(deshalb wird in § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz auch explizit geregelt dass für Kuren die Bestimmungen entsprechend anzuwenden sind).
18.07.2014 um 15:17 Uhr
Super, klasse, spritzenmäßig, VIELEN DANK Pjöööööng;-) Du hast mir sehr geholfen
Die anderen natürlich auch, DANKE!!!
18.07.2014 um 20:09 Uhr
lotte, dann sind die schulungen des integrationsamtes doch nicht zu empfehlen wie lange wollt ihr noch eure stimmen der betriebsratswahl genießen ?
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