Erstellt am 05.05.2011 um 19:14 Uhr von wahlvst
Nicht viele. Der AG kann verlangen, dass für Raucherpausen ausgestochen wird, dazu gibt es vielfälltige Urteile. Wenn Raucherpausen den Betriebsablauf stören, z.B. das Band steht, kann er auch diese untersagen. Selbstverständlich unter Beachtung der MB, doch es dürfte wohl an Ergebnis nichts ändern.
Erstellt am 06.05.2011 um 07:12 Uhr von Forentroll
@RevSil
Das mit dem Eingriff ins Persönlichkeitsrecht zieht nicht ganz. Hier gab es schon Urlteile.
Das mit dem § 75 BetrVG ist total daneben. Man kann nicht den Paragrafen wie Gummi ziehen. Das wäre das gleiche, wenn ich FKK-Fan wäre und nur nackt durch die Gegend rennen würde.
Es gibt nur einen Nichtraucherschutz. Versucht mit einer BV wie der Wahlvorstand schreibt den rauchenden Kollegen es einfacher zu machen. Andere Möglichkeiten gibt es ncht.
Erstellt am 06.05.2011 um 08:05 Uhr von alterBrummbär
@Forentroll,
#Es gibt nur **einen** Nichtraucherschutz.#
Da irrst Du aber gewaltig.
§ 1 des BNichtrSchG gilt nicht für private Arbeitgeber.
Für die Privatwirtschaft gilt die weniger strikte Arbeitsstättenverordnung. Nach § 5 Abs. 1 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten am Arbeitsplatz die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, ist in der Verordnung nicht ausgeführt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben daher in dieser mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einen Gestaltungsspielraum. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV bringt zum Ausdruck, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot eine geeignete Maßnahme im Sinne der Verordnung ist. Die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbots besteht jedoch nur "soweit dies erforderlich ist". Inwieweit der Arbeitgeber auch den Interessen der rauchenden Mitarbeiter Rechnung zu tragen hat steht weiter zur Diskussion.
Erstellt am 06.05.2011 um 08:52 Uhr von Niemand
Die vom AG vorgeschlagene Regelung ist doch völlig in Ordnung. er verlangt ja nur daß der AN nicht unerlaubt seine Arbeit unterbricht, damit er seine Arbeitsstunden auch leistet. Ein rauchen am Arbeitsplatz kann er nicht erlauben da dies zu Gesundheitsschädigung der übrigen AN führen würde. Wenn es keine flexiblen Arbeitszeiten gibt kann man halt nur in den Pausen rauchen.
Es würde doch auch keiner auf die Idee kommen für einen Alkoholiker eine Pausenregelung zu verlangen, damit er sich betrinken kann.
Erstellt am 07.05.2011 um 14:57 Uhr von Brigachkatz
Das Problem hatten wir auch schon. Wir haben eine BV über Raucherpausen gemacht, machen müssen, da einige MA zu oft zum rauchen waren und die Abt.Leiter sich beschwert haben (wir mußten damals noch nicht ausstempeln).
Nach dieser BV, mit ausstempeln, hatten wir das Problem mit der fehlenden Arbeitszeit bei einigen wenigen MA auch. Die GL wollte nun die Raucherpausen mit einer neuen BV beschränken.
Wir einigten uns dann darauf, daß mit diesen MA ein Gespräch bezügl. der fehlenden Arbeitszeit aufgrund der zu vielen Raucherpausen geführt werden soll.
Es hat funktioniert. Die MA haben gemerkt, daß es sonst ein Rauchverbot außerhalb der normalen Pausen geben kann und verhalten sich seither entsprechend.
(Ich rauche selbst auch und weiß wovon ich rede wenn ich nicht verstehe warum man während der normalen AZ 6mal ausstempelt und die Pause noch dazukommt.)