Rauchverbot im Betrieb
Aktuelle Situation:
Mitarbeiter macht seine gesetzliche Pause von 30 Min. Darüber hinaus macht er 6 Raucherpausen zu a 5 Minuten. So kommter er auf eine Pausenzeit von 60 Minuten pro Tag. Er schafft so seine Sollarbeitzeit nicht. Chef will reagieren... Momentan rauchen die Mitarbeiter auf dem betriebseigenen Hof.
geplante Situation:
Rauchverbot während der gesamten Arbeitszeit. Nur während der gesetzlichen Pause sollen die Mitarbeiter rauchen dürfen. Darüber hinaus will er das verbieten... Im Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 75 steht aber das ein Rauchverbot ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellt und damit nicht gestattet ist.
Welche Handhabe habe ich nun als BR ???
Community-Antworten (5)
05.05.2011 um 21:14 Uhr
Nicht viele. Der AG kann verlangen, dass für Raucherpausen ausgestochen wird, dazu gibt es vielfälltige Urteile. Wenn Raucherpausen den Betriebsablauf stören, z.B. das Band steht, kann er auch diese untersagen. Selbstverständlich unter Beachtung der MB, doch es dürfte wohl an Ergebnis nichts ändern.
06.05.2011 um 09:12 Uhr
@RevSil Das mit dem Eingriff ins Persönlichkeitsrecht zieht nicht ganz. Hier gab es schon Urlteile. Das mit dem § 75 BetrVG ist total daneben. Man kann nicht den Paragrafen wie Gummi ziehen. Das wäre das gleiche, wenn ich FKK-Fan wäre und nur nackt durch die Gegend rennen würde. Es gibt nur einen Nichtraucherschutz. Versucht mit einer BV wie der Wahlvorstand schreibt den rauchenden Kollegen es einfacher zu machen. Andere Möglichkeiten gibt es ncht.
06.05.2011 um 10:05 Uhr
@Forentroll, #Es gibt nur einen Nichtraucherschutz.#
Da irrst Du aber gewaltig.
§ 1 des BNichtrSchG gilt nicht für private Arbeitgeber.
Für die Privatwirtschaft gilt die weniger strikte Arbeitsstättenverordnung. Nach § 5 Abs. 1 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten am Arbeitsplatz die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, ist in der Verordnung nicht ausgeführt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben daher in dieser mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einen Gestaltungsspielraum. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV bringt zum Ausdruck, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot eine geeignete Maßnahme im Sinne der Verordnung ist. Die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbots besteht jedoch nur "soweit dies erforderlich ist". Inwieweit der Arbeitgeber auch den Interessen der rauchenden Mitarbeiter Rechnung zu tragen hat steht weiter zur Diskussion.
06.05.2011 um 10:52 Uhr
Die vom AG vorgeschlagene Regelung ist doch völlig in Ordnung. er verlangt ja nur daß der AN nicht unerlaubt seine Arbeit unterbricht, damit er seine Arbeitsstunden auch leistet. Ein rauchen am Arbeitsplatz kann er nicht erlauben da dies zu Gesundheitsschädigung der übrigen AN führen würde. Wenn es keine flexiblen Arbeitszeiten gibt kann man halt nur in den Pausen rauchen. Es würde doch auch keiner auf die Idee kommen für einen Alkoholiker eine Pausenregelung zu verlangen, damit er sich betrinken kann.
07.05.2011 um 16:57 Uhr
Das Problem hatten wir auch schon. Wir haben eine BV über Raucherpausen gemacht, machen müssen, da einige MA zu oft zum rauchen waren und die Abt.Leiter sich beschwert haben (wir mußten damals noch nicht ausstempeln). Nach dieser BV, mit ausstempeln, hatten wir das Problem mit der fehlenden Arbeitszeit bei einigen wenigen MA auch. Die GL wollte nun die Raucherpausen mit einer neuen BV beschränken. Wir einigten uns dann darauf, daß mit diesen MA ein Gespräch bezügl. der fehlenden Arbeitszeit aufgrund der zu vielen Raucherpausen geführt werden soll. Es hat funktioniert. Die MA haben gemerkt, daß es sonst ein Rauchverbot außerhalb der normalen Pausen geben kann und verhalten sich seither entsprechend. (Ich rauche selbst auch und weiß wovon ich rede wenn ich nicht verstehe warum man während der normalen AZ 6mal ausstempelt und die Pause noch dazukommt.)
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