BEM-Gespräch
Guten Morgen Zusammen,
unsere BR-Kollegin führt seit Jahren die BEM-Gespräche. Damit die Kolleg:innen eine Wahl haben, wer mit ihnen das BEM-Gespräch führt, gibt es eine zweite Person, die ebenfalls Gespräche führen darf. Dieser ist aber neu im Amt. Fortbildung dazu wird gemacht. Meine Frage lautet: Ist es rechtens, dass der Kollege an BEM-Gesprächen als Zuschauer teilnehmen darf, um zu "lernen"? Vorausgesetzt natürlich, dass die betroffene Person damit einverstanden ist.
Community-Antworten (3)
11.01.2023 um 09:49 Uhr
Das Recht hat außer dem AG-Vertreter erstmal keiner an einem BEM Gespräch teilzunehmen.
Wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt sehe ich da kein Problem. Der Betroffene kann ja sowieso jederzeit weitere Personen seiner Wahl dazuholen.
Den "Zuschauer" würde ich zu beginn des ersten Gespräch darauf hinweisen das Er ebenso den Vertrauens- und Datenschutzrecht unterliegt wie alle BEM Beteiligten.
11.01.2023 um 11:03 Uhr
"unsere BR-Kollegin führt seit Jahren die BEM-Gespräche..."-> wie, sie führt die BEM- Gespräche? Das ist doch meines Erachtens Sache des ArbGeb.
11.01.2023 um 13:32 Uhr
Die Kollegin führt natürlich nicht alleine das BEM-Gespräch. Sie als BR-Mitglied, noch dazu die Personalerin.
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