Erstellt am 23.09.2019 um 19:07 Uhr von Catweazle
Verträge muss man überhaupt nicht unterschreiben.
Erstellt am 23.09.2019 um 21:32 Uhr von tante frieda
Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben. Der alte Arbeitsvertrag ist und bleibt gültig.
Erstellt am 24.09.2019 um 07:41 Uhr von Krambambuli
Nur weil der AG einen anderen Arbeitsvertrag will, muss der AN ihn nicht unterschreiben. Wünschen kann sich der AG viel - z.B. zur Weihnschtszeit.
Nichts unterschreiben, was man nicht will.
Erstellt am 24.09.2019 um 09:31 Uhr von nicoline
Er MUSS gar nichts unterschreiben, er MUSS auch während seiner Krankheit nicht mit dem AG sprechen, er MUSS auch während seiner Krankheit nicht zu einem Gespräch in den Betrieb kommen. Er SOLLTE SICH ABER UNBEDINGT beraten lassen bevor er einen neuen Vertrag unterschreibt, erst recht, wenn der AG mit Kündigung droht, falls er den neuen Vertrag nicht unterschreibt.
Erstellt am 24.09.2019 um 11:43 Uhr von paula
Wenn so etwas kommt, sofort sich eine kompetente Beratung suchen. dann kennt man seine Optionen und kann entscheiden, ob und ggf. mit welchen Veränderungen man vielleicht so einen Vertrag unterschreibt. Einfach nur sagen " Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben." kann auch gefährlich werden, da ggf. daraus andere Maßnahmen des AGs resultieren