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Änderungsvertrag

W
Weimar
Sep 2019 bearbeitet

Ein Kollege ist Zeit Einiger Zeit in Therapeutische Behandlung und Krankgeschrieben jetzt soll er ein Änderungsvertrag unterschreiben Während der Krankheit muss er ihn in der Krankheit unterschreiben,oder muss der Arbeitgeber warten bis er wieder gesund ist

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Community-Antworten (5)

C
Catweazle

23.09.2019 um 21:07 Uhr

Verträge muss man überhaupt nicht unterschreiben.

TF
Tante Frieda

23.09.2019 um 23:32 Uhr

Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben. Der alte Arbeitsvertrag ist und bleibt gültig.

K
krambambuli

24.09.2019 um 09:41 Uhr

Nur weil der AG einen anderen Arbeitsvertrag will, muss der AN ihn nicht unterschreiben. Wünschen kann sich der AG viel - z.B. zur Weihnschtszeit.

Nichts unterschreiben, was man nicht will.

N
nicoline

24.09.2019 um 11:31 Uhr

Er MUSS gar nichts unterschreiben, er MUSS auch während seiner Krankheit nicht mit dem AG sprechen, er MUSS auch während seiner Krankheit nicht zu einem Gespräch in den Betrieb kommen. Er SOLLTE SICH ABER UNBEDINGT beraten lassen bevor er einen neuen Vertrag unterschreibt, erst recht, wenn der AG mit Kündigung droht, falls er den neuen Vertrag nicht unterschreibt.

P
paula

24.09.2019 um 13:43 Uhr

Wenn so etwas kommt, sofort sich eine kompetente Beratung suchen. dann kennt man seine Optionen und kann entscheiden, ob und ggf. mit welchen Veränderungen man vielleicht so einen Vertrag unterschreibt. Einfach nur sagen " Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben." kann auch gefährlich werden, da ggf. daraus andere Maßnahmen des AGs resultieren

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