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Arbeitszeit-Änderung

M
Marki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich arbeite seit fast 20 Jahren in Einzelhandel und nur Vormittag, vor Zwei Jahren bin ich in andere Filiale versetzt worden und jetzt die Frage: kann man mir die Arbeitszeit verändern?

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Community-Antworten (3)

S
SuzieQ

19.06.2011 um 20:33 Uhr

Marki, sollten betriebliche Interessen vorliegen, kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern (§ 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG). Die betrieblichen Interessen müssen aber erheblich Deinen Interessen überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Gibt es einen Betriebsrat, sollte dieser prüfen, ob in Deinem Einzelfall Mitbestimmungsrechte bestehen oder wegen Gesetzesvorbehalts und Fehlens eines kollektiven Tatbestands ausgeschlossen sind.

C
charlot

19.06.2011 um 20:48 Uhr

Hiwr greift § 106 GeWO wenn im ArbV nichts zur Zeit geregelt ist.

SuzieQ (§ 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG) greift hier wohl nicht, denn es ist ja nicht von Verringerung der Arbeutszeit die Rede. Sondern nur von der Verändeurng der Zeit von Vormittag auf Nachmittag.

S
SuzieQ

19.06.2011 um 20:51 Uhr

charlot, deshalb mein Hinweis, ob eventuell kollektive tatbestände greifen. ;-)

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