Erstellt am 15.06.2011 um 23:22 Uhr von DrHouse
heiderose,
ja, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass sie in anderen Filialen eingesetzt werden kann und sie hat unterschrieben, ist die Versetzung möglich. Da wird auch kein BR etwas machen können.
Der AV ist für beide Seiten bindend.
Gruß Dr.House
Erstellt am 16.06.2011 um 11:13 Uhr von rkoch
@heiderose
Schau auch noch mal in deine ursprüngliche Frage, da hab ich noch was geschrieben.
WENN Du aber Euren BR nicht fragen willst: Dann bleibt nur
- Klein beigeben
- Dich verweigern (mit dem Risiko der Kündigung)
- Ein Arbeitsgericht anrufen mit einer Leistungsklage (zu klären ob Du gehen musst)
Der Weg zum BR ist mit Sicherheit der leichteste davon.