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Tätigkeit am Arbeitsplatz

S
Schufty
Mrz 2020 bearbeitet

Weil ich weiß...da mir hier geholfen werden kann...hier folgender akueller Fall.... Kollegen auf der Nachtschicht kommen in Streit.....durch einen unglücklichen...und...nicht vorsätzlichen Umstand...kommt es zu einer Schupserei(Kleinigkeit)...wo der andere Kollege...sich..soooo derart...(Kleinigkeit...wenn überhaupt) verletzt hat...(Zerrung in Schulter/Nackenbereich) und sich für den Tag krank gemeldet hat...und jetzt kommt der Knaller...er hat ihn bei der Polizei...wegen Körperverletzung angezeigt.(der ist sooooo bekopt) Soooo...diese beiden Kollegen...sind...sich in keinster Weise ungleich....wobei der...ja...sogenannte Kläger...einen größeren Knall hat. Die Abteilungsleitung...hat den Fall(um sich nicht um ihre Schäfchen zu kümmern)an die Personalabteilung weiter gegeben...Geprächstermin....kommender Dienstag;( Da...ich...als einzigster...in der Spätschicht....als BR anwesend war...sah es als meine Pflicht...hier ne Schadensbegrenzung zu ....sagen wir mal...erzielen........Ich habe mit den Kollegen Kontakt aufgenommen... Es könnte jetzt durchaus der Fall sein...das der Kläger...durch eine Entschuldigung...des Beklagten...die ...Anzeige zurück zieht. Mir läge viel daran...wenn dem so wäre....damit das juristischevom Tisch ist....(Straftatsbestand der Körperverletzung)...mal abwarten.... Soooo...Fakt ist...Schaden...am Unternehmen:Bschädigung eines Flurförderzeuges(Schalter) und die Krankmeldung des Kollegen. Meine Frage....lautet...kommen wir hier aus der(vielleicht) berechtigten fristlosen Kündigung raus...??? Was mache ich hier ...jetzt als BR??? Meine Meinung lautet...Abmahnung für beide...und Kostenübernahme...beiderseits...denn...und das ist Fakt...beide sind Schuld. Bitte helft mir hier mal auf die Sprünge....

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Community-Antworten (3)

A
AntwortB

11.06.2011 um 03:07 Uhr

Du hast es doch bereits gesagt, Tätlichkeit oder Körperverletzung. Beides ist verboten und kann bzw. wird idR. zur Kündigung führen, WENN die GF davon Wind bekommt und dem nachgeht, so zumindest meine Erfahrung. Und wenn nicht eindeutig bewiesen ist WER angefangen hat, fliegen beide - Störung Betriebsfrieden -, war jedenfalls auch bei uns mal so, ging damals um eine andersgeschlechtliche Streiterei, lieberei quasi .

Was kannst Du machen?

Mit beiden Reden!

Beiden Abringen das es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt hat, z.B. das Kollege A wohl beinahe auf die Uhr des anderen getreten wäre, die auf den Boden gefallen ist und Kollege B ihn NUR zu Seite drücken wollte damit er nicht auf die Uhr tritt ;) Ist halt nur ein Beispiel, eine Ausrede muss auf jeden Fall her!

Beiden Abringen, dass andere, die das wohl meldeten, den Vorfall völlig übertrieben vorgetragen haben und nicht alles mitbekommen haben.

Letztendlich die Anzeige zurückgezogen wird, sich beide die Hände geben und sich wieder lieb haben ;)

Der Schaden NUR durch Unachtsamkeit verursacht wurde aber dieser von beiden oder einem übernommen wird - ohne Schuldanerkenntnis -, denn bezahlen muss man erst bei grober Fahrlässigkeit. Wird dem AG hoffentlich einleuchten und er wird hoffentlich froh sein das er die Versicherung nicht beanspruchen muss.

Beiden intensiv ins Gewissen reden und denen auch OHNE Untertreibungen die Folgen solche Zusammenstöße während der Arbeitszeit und Arbeitwegezeit vor Augen halten, nämlich das im Zweifelsfall eben beide fliegen werden, wenn es keine Zeugen gibt.

Ansonsten, hmmm......

K
Kurzarbeiter

11.06.2011 um 15:56 Uhr

Schufty

Du solltest Dir einmal Deine Ausdrucksweise als BRM überlegen. Denn diese Aussagen sind ganz klar beleidigend. Da man als Betroffener aus diesem Text den Rückschluss treffen könnte um welchen BR es sich handelt, könnte somit auch Dir eine Kalge drohen.

Denken kann man vieles nur mit dem Aussprechen und besonders dem öffentl. Schreiben sollte man sich zurück halten.

Zerrung in Schulter/Nackenbereich = Körperverletzung und diese kann man durchaus berechtigt zur Anzeige bringen. Erfährt der AG davon muss er ggf. sogar handeln, vor allem wird er da ihm ja wegen der Lohnfortzahlung Kosten entstehen.

Wenn die Staatsgewalt davon erfährt, so muss sie von Amtswegen handeln.

D
DerAlteHeini

11.06.2011 um 23:30 Uhr

Schufty Was wird hier von so einer Kleinigkeit für ein Film gedreht. Zu einer Schubserei gehören ja immer zwei Schubser, sind Beide somit nicht ganz unschuldig an der Situation. Der Staatsanwalt wird diese Sache einstellen, denn der hat was wichtigeres zu tun als sich von wild gewordenen Arbeits"kollegen" vor den Karren spannen zulassen.

Wäre nett wenn DU künftig ohne Punkteorgie schreiben würdest.

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