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Alkohol am Arbeitsplatz

D
derwiedehopf
Mrz 2020 bearbeitet

Alkohol am Arbeitsplatz, was kann oder muß der Betriebsrat tun?

1.34706

Community-Antworten (6)

S
schlucki

01.09.2010 um 23:44 Uhr

immer für genügend Nachschub sorgen ;-)

S
sueton

02.09.2010 um 01:09 Uhr

Hallo Derwiedehopf!

Alkohol am Arbeitsplatz kann u.U. bis zur fristlosen Kündigung führen.Bei Arbeitsunfällen - nachweislich unter Alkoholeinfluss herbeigeführt - geht auch der Schutz durch die gesetzliche UV die Leber runter. Also schnellstens eine BV mit dem AG abschließen,denn Jonny Walker ist kein guter Arbeitskollege.

Grüsse,sueton

L
lolli

02.09.2010 um 09:20 Uhr

Der BR sollte das Gespräch mit dem MA suchen, in zum Entzug bewegen im die Risiken aufzeigen, denn Alkohollismuss ist eine Krankheit.

D
Dielöwin

02.09.2010 um 09:20 Uhr

Hallo derwiedehopf

Wie sueton richtig schreibt schnellstens eine BV über Alkohol und andere Suchtmittel abschliesen. Wir haben hier bei uns in der Fa. das Thema letzte Woche vom Tisch gebracht. Habe allerdings 2 getrennte BV aufgesetzt: einmal über Alko-Verbot am Arbeitsplatz und die andere BV über Betriebliche Hilfsmaßnahmen bei Alkohol und anderen Suchtkrankheiten. Werden uns auch jemand von der KK noch ins Haus holen um die Vorgesetzten, Vorarbeiter und Führungskräfte zu diesem Thema zu sensibilisieren. Denn man schaut gerne weg, dabei ist das m.E. eine sehr Ernst zunehmende Sache.

B
bottlebauer

03.09.2010 um 09:38 Uhr

Mundwerker, grundsätzlich schon richtig

aber : wo hört das trinken auf, wo fängt die sucht an ? wer stellt fest, der/diejenige ist süchtig und braucht hilfe ? wann erkennt der betroffene, daß er hilfe braucht ?

würde mal sagen, jeder der der Meinung ist, am Arbeitsplatz Alkohol zu benötigen, hat ein Suchtproblem, auch wenn der Betroffene selbst dies wahrscheinlich verharmlost und nicht erkennen will (kann)

ist die Sekretärin süchtig, die sich morgens den Piccolo reinpfeift ? ist der Sachbearbeiter süchtig, der sich zum Mittagessen 2 Bier genehmigt ? ist der Abteilungsleiter süchtig, der nach Verhandlungen mit einem Kunden die Schnapsflasche aus dem Schreibtisch holt und mit diesem einen Kurzen kippt ?

oder sind die alle zu bestrafen ?

ein heikles Thema, der BR wird wohl nicht mehr tun können, als Grundvorraussetzungen zu schaffen, die einzelnen Vorfälle individuell zu betrachten und individuell zu entscheiden, wie man mit dem jeweiligen Einzelfall umgehen soll

deshalb halte ich die Lösung der Löwin für eine der besten Möglichkeit

und zusätzlich : das Problem immer wieder thematisieren um ein Bewusstsein zu schaffen, das das Trinken im Betrieb nicht verharmlost sondern den Trinker im günstigsten Fall dazu bringt, sein eigenes Verhalten
zu hinterfragen sowie die Aufmerksamkeit der anderen zu schärfen, Suchtprobleme ihrer Kollegen zu erkennen und nicht wegzuschauen

PS : z.b. bei großen Bierfirmen gibt es immer noch den "Haustrunk", jeder Mitarbeiter erhält im Monat mehrere Kästen Bier, da tut man sich etwas schwer, Alkohol als Problem zu thematisieren.......................

N
niemand

18.03.2013 um 10:25 Uhr

eine BV Sucht ist etwas sehr positives. Hier wird Abhängigen geholfen.

Ein absolutes Alkoholverbot ist aber der Stimmung im Betrieb oft nicht zuträglich. Meine Kollegen wollen halt schon mal auf ein Gläscen Sekt auf ein Jubiläum, einen Geburtstag oder eine Abschied trinken.

Ich bin gegen ein absolutes Alkoholverbot obwohl ich keinen Schluck trinke, da sich der Alkohol nicht mit meinen BTM verträgt.

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