Beleidigungen bis hin zu sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz. Der § 104 BetrVG ist bekannt. Brauchen eine Lösung stehen davor können sie aber nicht sehen. Hat jemand Erfahrung mit so einen Thema?
Erstellt am 30.03.2010 um 08:19 Uhr von petweb Wir hatten 2009 so einen ähnlichen Fall, wir sind zur Anwältin gegangen und haben ein Verfahren nach § 104 BetrVG eingeleitet und gewonnen.