Hallo zusammen,

ich wollte fragen, ob sich jemand mit der Rechtslage auskennt, beim Thema „Epilepsie am Arbeitsplatz als Staplerfahrer“ !?

Einem Kollegen wurde die Fahrerlaubnis und Stelle als Staplerfahrer aufgrund seiner Erkrankung entzogen .. Der Kollege war jedes Jahr von Anfang an beim Betriebsarzt ohne Auffälligkeiten und hat weder einen Personen / Sachschaden verursacht .

Sein letzter Anfall liegt 13 Jahre zurück und er ist medikamtös unter Behandlung. Ihm wurde von Seiten der Geschäftsführung und Fachkraft für Arbeitsschutz/ Sicherheit eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt welche sich nach der BGI 585 (ist diese noch aktuell !? ) darauf beruft , dass ein Staplerfahrer mit Epilepsie höher von der Gefährdung einzustufen ist , als ein Autofahrer im Straßenverkehr.

Meine Bitte wäre es hier sinnvolle Tipps zu geben , wie man ,, die Kuh vom Eis „ bekommt und der verdiente Kollege wieder auf seinen Arbeitsplatz kommt . Mfg