Erstellt am 09.06.2011 um 12:09 Uhr von rkoch
> Ist es richtig, dass der Lohn zur Berechnung des Durchschnitts durch alle Tage des
> Monats (26 bei 6-Tage-Woche) geteilt wird, auch wenn ein Mitarbeiter regulär nur 3 feste
> Wochenarbeitstage hat?
Natürlich NICHT, das wäre ja kompletter Unsinn!
Derartige Durchschnittsberechnungen (z.B. EntgFZG) haben eben den Sinn, das der AN in Zeiten in denen er den Durschnittslohn bekommt eben genau so viel bekommt wie er regelmäßig verdient.
Würde man in einer 6-Tage Woche bei der ein AN aber nur an drei Tagen arbeitet den entsprechenden Wochenlohn durch 6 teilen, dann wäre der Durchschnitt ja eben nur noch die Hälfte eines regelmäßigen Tageslohns. Der AN würde in diesem Monat dann auch nur die Hälfte dessen verdienen was er sonst regelmäßig bekommt. Das KANN nicht Sinn einer Durchschnittsberechnung sein.
Gebildet wird also die Lohnsumme aller Tage an denen er TATSÄCHLICH gearbeitet hat und diese geteilt durch die Anzahl dieser Tage.
Erstellt am 09.06.2011 um 12:16 Uhr von Plumperquatsch
Danke für die schnelle Antwort :-)
Wir sehen das genauso, aber unser AG ist da anderer Meinung. Hast du dazu einen § parat?
Viele Grüße.
Erstellt am 09.06.2011 um 13:04 Uhr von rkoch
Die Durchschnittsberechnung als solche ist IMHO in keinem Gesetz derart erläutert, da sich der Sinn eigentlich schon durch das Wort "Durchschnitt" ergibt. Ein "Durchschnitt" ist eben etwas das in der Summe der Durchschnittswerte das selbe ergibt wie die Summe der Einzelwerte.
Wenn Euer AG den Durchschnitt anders berechnen will soll er einfach die Probe machen.
BTW: Was mir gerade einfällt: Rechnungstechnisch, Wenn der AG das so machen will, dann KÖNNTE es sogar einen Sinn ergeben. Nämlich dann, wenn er die Zahlung dann eben auch an 26 Tagen leistet (und nicht nur an den Tagen an denen der AN Arbeitspflicht hätte! Dann geht die Durchschnittsberechnung wieder auf! Allerdings funktioniert das z.B. nicht (!) für die Berechnung nach z.B. EntgFG, denn da würde der AN an den freien Tagen eben nur die Hälfte bekommen wonach die Probe nicht aufgeht (außer er bekommt dann an Feiertagen an denen er nicht arbeiten muß auch Lohnfortzahlung, aber das widerspricht dem "Lohnausfallprinzip"). Mir fällt auch aktuell kein konkreter Fall ein wo es tatsächlich funktionieren könnte, insofern würde ich mich auf eine solche Denkweise nicht einlassen.
Was effektiv der Durchschnitt ist wird in vielen TV genauer bezeichnet, das EntgFG hingegen sagt nur, "das an diesem Tag maßgebliche Einkommen" (sinngemäß). Was widerrum bedeutet das der AN an einem Tag an dem er sonst auch nicht gearbeitet hätte eben keine EntgFZ bekommt.