Erstellt am 10.01.2007 um 18:16 Uhr von Bergmann
@ Franki ,
Da Kurzarbeitergeld eine gesetzliche Reglung ist , wirst du im TV nichts finden !!
Höchstens eine Anpassungsklausel nach oben wie Z.B. Aufstockung auf 80 % !!
Das Kurzarbeitergeld ersetzt für die Dauer der Kurzarbeit, maximal für sechs Monate, teilweise den entstandenen Lohn- bzw. Gehaltsverlust. Beschäftigte mit mindestens einem Kind bekommen 67 Prozent des Ausfalls erstattet, alle anderen Arbeitnehmer 60 Prozent.
Erstellt am 11.01.2007 um 14:55 Uhr von stefan
Franki,
Kurzarbeitergeld errechnet sich aus der Differenz von Soll- und Iststunden. Du bekommst dann aus der Differenz dein Kurzarbeitergeld. Guck doch mal auf der Internetseite von der Bundesagentur für Arbeit. Dort kann man sich die Tabellen dafür runterladen. Aber lass es dir am besten mal von deinem Rechtssekretär erklären.