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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung von Kurzarbeitergeld?

F
franki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir jemand erklären, wie das Kurzarbeitergeld berechnet wird. In unseren TV steht dazu nichts.

5.35402

Community-Antworten (2)

B
Bergmann

10.01.2007 um 19:16 Uhr

@ Franki ,

Da Kurzarbeitergeld eine gesetzliche Reglung ist , wirst du im TV nichts finden !! Höchstens eine Anpassungsklausel nach oben wie Z.B. Aufstockung auf 80 % !!

Das Kurzarbeitergeld ersetzt für die Dauer der Kurzarbeit, maximal für sechs Monate, teilweise den entstandenen Lohn- bzw. Gehaltsverlust. Beschäftigte mit mindestens einem Kind bekommen 67 Prozent des Ausfalls erstattet, alle anderen Arbeitnehmer 60 Prozent.

S
Stefan

11.01.2007 um 15:55 Uhr

Franki,

Kurzarbeitergeld errechnet sich aus der Differenz von Soll- und Iststunden. Du bekommst dann aus der Differenz dein Kurzarbeitergeld. Guck doch mal auf der Internetseite von der Bundesagentur für Arbeit. Dort kann man sich die Tabellen dafür runterladen. Aber lass es dir am besten mal von deinem Rechtssekretär erklären.

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