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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung der Schichtzulagen

M
Monoxide
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen!

Ich würd euch gern mal fragen wie das auf der Abrechnung genau funktioniert. Nachtschichtstunden werden bei uns mit 25% Nachtschichtzulage vergütet, jetzt lautet meine Frage " Auf welcher Basis wird das berechnet "? Ich gehe davon aus daß ich meinen Grundlohn den ich für Frühschichtstunden bekommen würde dafür durch 4 (25%) teilen muß und das Ergebnis mit der geleisteten Nachtschichtstunden Stundenanzahl multiplizieren muß. Angenommen ich bekäme 15 Euro/Std nackten Frühschichtlohn. Wenn ich im Monat nun 35 Stunden Nachtschicht gearbeitet hätte dann müßte ich also rechnen 15:4=3.75 Eur Nachtschichtzulage 5 Tage x 7 Std = 35 Std Nachtschicht 35 x 3.75 = 131.25 35 x 15 = 525 525 + 131.25 = 656.25

Die 525 Euro wären natürlich Brutto und man müßte noch Lohnsteuer davon abziehen aber so in etwa müßte die rechnerei mit der Nachtschichtzulage doch funktionieren oder? Habt vielen dank im Voraus für eure Antworten.

Mit kollegialem Gruß Monoxide

2.12805

Community-Antworten (5)

E
eveline

12.08.2011 um 20:58 Uhr

Man müsste hier sehen was im ArbV oder TV geregelt ist. Normaler weise 25% auf den "normalen" (Tages) Stundenlohn.

M
Monoxide

13.08.2011 um 08:11 Uhr

Also bei uns gilt der Metall/Elektro TV von 2004 da ist der Boss tarifseitig aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Ich würd gern mal sehen wie man die Schichtzulagen korrekt berechnet.

W
wölfchen

13.08.2011 um 10:31 Uhr

. . . schau trotzdem nochmal in den TV, denn wenn Ihr keinen Haus-TV habt, müsste der für Euch eigentlich mit damaligem Stand noch gültig sein. Vor allem wichtig: von wann bis wann ist Nachtarbeit definiert. Eure Arbeitszeit muss nicht identisch mit der Nachtarbeitsdefinition sein und für diese Zeiten gibt es keinen Zuschlag. Beispiel: Nachtarbeit laut TV ab 22:00, Arbeitsbeginn bereits 21:00 - gibts also für die eine Stunde keinen Zuschlag . . .

K
Kölner

15.08.2011 um 23:04 Uhr

@wölfchen Und hoffen wir, dass für die Berechnung der Nachtstunden nicht auch noch eine ähnliche Formulierung wie in § 2 Abs. 4 ArbZG Anwendung findet

N
nonono

16.08.2011 um 00:05 Uhr

@Monoxide: Nachtschichtzuschläge sind Steuerbefreit!

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