Überstundenentgelt / Berechnung des Bruttostundenlohns
Hallo an alle,
ich hätte eine Frage zur Überstundenauszahlung. In unserem Betrieb, eine Soziale Einrichtung / Wohnheim für Menschen mit Behinderung, soll die Auszahlung neu geregelt werden.
Angedacht ist, das Monatsbruttogehalt der Mitarbeiter durch die Sollstunden des jeweiligen Monat zu teilen und so den Bruttostundenlohn für die einzelne Überstunde zu errechnen. Dabei sollen auch Zulagen wie die Schichtzulage oder Kinder-, Ausbildungszulage berücksichtigt werden. Die Gruppenleiter-Zulage allerdings soll nicht eingerechnet werden, weil sie anders als die anderen Zulagen unabhängig vom Stellenanteil gezahlt wird. D.h. jeder Gruppenleiter, egal ob er 80%, 90% oder 100% Stellenanteil hat, bekommt die gleiche Zulage für seine Leitungsverantwortung. Meine Frage: Ist dies so rechtlich i.O. und üblich?
Meines Erachtens wird das Überstundenentgelt üblicherweise nach zwei gängigen Methoden errechnet (Monatsbrutto/Wochenstunden X 4,325 oder 3X Monatsbrutto/13 Wochen : Wochenstunden). Diese Methoden rechnen nicht mit dem Monats-Stundensoll. Täte man dies, wären Überstunden ja jeden Monat unterschiedlich viel wert. Auch das Herausrechnen von der Gruppenleiter-Zulage beim Überstundenentgelt scheint mir recht willkürlich.
Was meint Ihr?
Community-Antworten (5)
27.02.2018 um 17:34 Uhr
Was rechtlich o.k. ist, stellt sich bei der Umsetzung der Mitbestimmung nur nebenbei.
Erst solltet ihr klären, welche Regelung den Interessen der AN entspricht und so in die Verhandlungen gehen. Nicht alles was erlaubt ist, muss man auch tun.
Das Verhandlungsergebnis muss dann rechtlich o.k.sein.
Was sagt ein eventuell geltender Tarif zu diesem Thema ?
Meine Empfehlung - nehmt die Gewerkschaft mit ins Boot.
27.02.2018 um 18:29 Uhr
Gilt denn kein Tarifvertrag?
27.02.2018 um 18:57 Uhr
Es gilt eine interne Vergütungsordnung, kein Tarifvertrag. Bisher wurden jahrelang alle Zulagen im Bruttolohn zur Berechnung des Stundlohns/Überstunde belassen und durch das Monatsstundensoll geteilt. Jetzt soll die Zulage für Gruppenleitung herausgerechnet werden, da sie unabhängig vom Stellenanteil gezahlt wird.
28.02.2018 um 10:10 Uhr
Meiner Meinung nach muß bei dieser Berechnung die durchschnittliche Monatsstundenzahl pro Jahr genommen werden und nicht jeder Monat einzeln. Sonst hat man ja tatsächlich jeden Monat einen anderen Stundenlohn und das wäre ja völlig unlogisch. Dann würden die MA sehen das sie ihre AU-Tage in die Monate legen wo der Stundenlohn höher ist ;-) .
28.02.2018 um 11:55 Uhr
Mir gehts´s v.a um die Änderung der jahrelang üblichen Praxis, die Leitungszulage in den Bruttostundenlohn einzurechnen.
Wie ist der Vorstoß der Leitung zu bewerten, die Leitungszulage nun neuerdings aus dem Monatsbruttolohn herauszurechnen, wenn der Stundenlohn ermittelt wird? Schließlich ist es ja durchaus häufig so, daß Überstunden auch in Ausübung der Leitungsfunktion anfallen, etwa wenn bei hohem Krankenstand Dienstpläne immer wieder umgeschrieben werden müssen.
Wie sieht es zudem mit der "betrieblichen Übung" aus? Arbeitsvertraglich werden alle Zulagen "freiwillig gewährt" und können nach "billigem Ermessen" jederzeit widerrufen werden, wenn ein "sachlicher Grund" vorliegt. Ist so eine jahrelange Auszahlungspraxis dennoch eine betriebliche Übung?
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