Hallo an alle,

ich hätte eine Frage zur Überstundenauszahlung. In unserem Betrieb, eine Soziale Einrichtung / Wohnheim für Menschen mit Behinderung, soll die Auszahlung neu geregelt werden.

Angedacht ist, das Monatsbruttogehalt der Mitarbeiter durch die Sollstunden des jeweiligen Monat zu teilen und so den Bruttostundenlohn für die einzelne Überstunde zu errechnen. Dabei sollen auch Zulagen wie die Schichtzulage oder Kinder-, Ausbildungszulage berücksichtigt werden. Die Gruppenleiter-Zulage allerdings soll nicht eingerechnet werden, weil sie anders als die anderen Zulagen unabhängig vom Stellenanteil gezahlt wird. D.h. jeder Gruppenleiter, egal ob er 80%, 90% oder 100% Stellenanteil hat, bekommt die gleiche Zulage für seine Leitungsverantwortung. Meine Frage: Ist dies so rechtlich i.O. und üblich?


Meines Erachtens wird das Überstundenentgelt üblicherweise nach zwei gängigen Methoden errechnet (Monatsbrutto/Wochenstunden X 4,325 oder 3X Monatsbrutto/13 Wochen : Wochenstunden). Diese Methoden rechnen nicht mit dem Monats-Stundensoll. Täte man dies, wären Überstunden ja jeden Monat unterschiedlich viel wert. Auch das Herausrechnen von der Gruppenleiter-Zulage beim Überstundenentgelt scheint mir recht willkürlich.

Was meint Ihr?