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Kündigung ohne Kündigungsgrund

H
herby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo DonJohnson, mach dir keine Sorgen, ich habe alles im Griff. Ich wollte lediglich wissen, ob der Arbeitgeber den Grund nennen muss, da bei uns in einer Diskussion Zweifel zur Formalie auftraten. Der Kollege wird vom Betriebsrat gut beraten und begleitet. Wir tun alles was in unseren Kräften steht und soweit es vertretbar ist. Als Anmerkung: der Kollege hat bereits die vierte Abmahnung erhalten, die aus unserer Sicht nicht per Gegendarstellungen widerlegt werden können. Allen Lesern für die Tipps herzlichen Dank, und ganz besonders rkoch.

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

31.05.2011 um 17:17 Uhr

Als Anmerkung: der Kollege hat bereits die vierte Abmahnung erhalten, Das ist doch mal sehr positiv für den Kollegen ;-)))

P
Petrus

31.05.2011 um 17:24 Uhr

ob der Arbeitgeber den Grund nennen muss Dem Betriebsrat schon. Dem Arbeitsrichter auch.

nicht per Gegendarstellungen widerlegt muss er auch nicht. Der ArbGeb muss deren Berechtigung nachweisen.

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