Kündigungsgrund
Hallo, ist eine Kündigung onhe Nennung des Kündigungsgrund wirksam
Community-Antworten (8)
01.06.2012 um 13:29 Uhr
Dem Gekündigten gegenüber ja (mit ein paar Ausnahmen: Azubis nach der Probezeit, Schwangere)
Siehe: § 626 Abs.2 Satz 3 BGB
01.06.2012 um 13:38 Uhr
"Die Kündigungserklärung selbst muss nicht mit Gründen versehen sein; daran hat sich auch durch § 623 BGB nichts geändert."
Gefunden in "Arbeitsrecht" - Wolfgang Däubler, Randnr. 795
01.06.2012 um 13:39 Uhr
Wirksam ist sie erstmal immer, egal wem gegenüber.
Was lässt dich auf eine Fristlose Kündigung schließen?
Aber da sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer auf einen von drei Gründen (Kündigungsschutzgesetz gilt bei euch?) stützen können muss wird der Chef wohl einen Grund angeben müssen
01.06.2012 um 14:01 Uhr
@Kulum
Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung nicht genannt werden.
wie jutohi schon bemerkt hat
01.06.2012 um 14:04 Uhr
Der AG muss in der Kuendigung keinen Grund angeben. Er muss dem BR den Grund nennen und auf Verlangen dem Gekuendigten. Also im Nachgang, nach erfolgter Kuendigung.
01.06.2012 um 17:33 Uhr
jede Kündigung wird wirksam, wenn man nicht das Arbeitsgericht bemüht (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung)
02.06.2012 um 08:43 Uhr
Ist einem Gekündigten nicht auch der Widerspruch des BR mitzusenden? ;)
03.06.2012 um 18:56 Uhr
Ja!
Tut der AG dies nicht, wird es aber nicht sanktioniert.
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