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Kündigungsgrund

N
Nordisca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist eine Kündigung onhe Nennung des Kündigungsgrund wirksam

1.54108

Community-Antworten (8)

B
Bakunin

01.06.2012 um 13:29 Uhr

Dem Gekündigten gegenüber ja (mit ein paar Ausnahmen: Azubis nach der Probezeit, Schwangere)

Siehe: § 626 Abs.2 Satz 3 BGB

J
jutohi

01.06.2012 um 13:38 Uhr

"Die Kündigungserklärung selbst muss nicht mit Gründen versehen sein; daran hat sich auch durch § 623 BGB nichts geändert."

Gefunden in "Arbeitsrecht" - Wolfgang Däubler, Randnr. 795

K
Kulum

01.06.2012 um 13:39 Uhr

Wirksam ist sie erstmal immer, egal wem gegenüber.

Was lässt dich auf eine Fristlose Kündigung schließen?

Aber da sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer auf einen von drei Gründen (Kündigungsschutzgesetz gilt bei euch?) stützen können muss wird der Chef wohl einen Grund angeben müssen

D
DocPille

01.06.2012 um 14:01 Uhr

@Kulum

Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung nicht genannt werden.

wie jutohi schon bemerkt hat

R
regelungen

01.06.2012 um 14:04 Uhr

Der AG muss in der Kuendigung keinen Grund angeben. Er muss dem BR den Grund nennen und auf Verlangen dem Gekuendigten. Also im Nachgang, nach erfolgter Kuendigung.

G
gironimo

01.06.2012 um 17:33 Uhr

jede Kündigung wird wirksam, wenn man nicht das Arbeitsgericht bemüht (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung)

N
NoPain

02.06.2012 um 08:43 Uhr

Ist einem Gekündigten nicht auch der Widerspruch des BR mitzusenden? ;)

D
DrUmnadrochit

03.06.2012 um 18:56 Uhr

Ja!

Tut der AG dies nicht, wird es aber nicht sanktioniert.

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