Kündigungsgrund?
Kann ein AG kündigen, wenn AN die vertraglich vereinbarte Aufstockung von Teilzeit 8 Std./Woche auf Teilzeit 20 Std./Woche aus persönlichen Gründen nicht antreten kann. Ist das ein Kündigungsgrund? AN befindet sich noch in Elternzeit.
Community-Antworten (16)
08.10.2015 um 15:04 Uhr
Der Mitarbeiter hat bei vertraglicher Vereinbarung erst einmal kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz mit 8 Stunden.
Aber: Wurde der BR zur Aufstockung angehört?
Aber: der AG muss dem AN dann eine Reduzierung der Arbeitszeit erlauben, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liegen solche Gründe vor?
08.10.2015 um 15:48 Uhr
Versuchen wir mal den Sachverhalt zu verstehen...
Ein AN befindet sich in Elternzeit und hat während der Ellternzeit einen Teilzeitvertrag über 8 Stunden pro Woche? Der AN vereinbart eine Anhebung auf 20 Wochenstunden mit seinem Arbeitgeber?
Der AN stellt fest, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann?
Dann wäre es doch am Arbeitnehmer seinen Vertrag zu kündigen und sich bis zum Beendigungsdatum vertragskonform zu verhalten, sofern er keine andere Lösung einvernehmlich herbeiführen kann.
Entscheidet sich der An einseitig seinen Vertrag nicht zu erfüllen, so stehen dem Arbeitgeber die Instrumente Abmahnung und Kündigung zur Verfügung.
Eine Kündigung würde sich in diesem Falle vermutlich nur auf die Teilzeitvereinbarung beziehen können.
08.10.2015 um 16:05 Uhr
@ Pickel, @Pjöööng
Man glaubt es vielleicht nicht,aber bei einer nicht unerheblichen Steigerung des Arbeitszeitvolumens, und bei mehr als 100% dürfte dieser Fall hier zweifellos vor- liegen, ist der AG verpflichtet,den BR nach §99 BetrVG zu beteiligen.
BAG : - 1 ABR 59/02 -
Meiner Auffassung nach kann der AG dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung erreichen.Auf jeden Fall ist das Verfahren nach §99 BetrVG voranzustellen.Mit einer Beendigungskündigung dürfte der AG scheitern.
08.10.2015 um 16:15 Uhr
Challenger, gibt es denn in der Fragestellung irgeneinen Hinweis darauf, dass der BR nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde?
Und was für eine Änderungskündigung meinst Du?
Deine Antwort verwirrt eher...
08.10.2015 um 16:19 Uhr
Vielen Dank für die Rückinfo bisher. Die Darstellung des Sachverhaltest von Pjöööng ist korrekt
08.10.2015 um 16:37 Uhr
@Pjöööng zur 1.Frage:Das zwar nicht.Ich entnehme dies aber dem Zusammenhang.
Zur 2.Frage: Die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens kann der AG,sofern sich der AN einer einvernehmlichen Vertragsänderung verweigert,nur im Wege einer Änderungskündigung durchsetzen.
08.10.2015 um 16:44 Uhr
Challenger, denkst du auch nach, bevor du sowas schreibst:
"Die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens kann der AG,sofern sich der AN einer einvernehmlichen Vertragsänderung verweigert,nur im Wege einer Änderungskündigung durchsetzen."
Die einvernehmliche Ändeurng ist bereits vertraglich fixiert. Der AN möchte jetzt die Rolle rückwärts antreten. Und das geht eben nur unter gewissen Grundsätzen.
08.10.2015 um 16:46 Uhr
@Challenger die Erhöhung ist doch schon vertraglich vereinbart da braucht der Arbeitgeber doch keine Änderungskündigung aussprechen.
08.10.2015 um 17:07 Uhr
Hallo Leute,
ich hatte nicht nur ein Brett, sondern ein ganzes Holzgerüst vor dem Kopf. Das lag sicherlich daran,daß ich gestern Anne Will verpaßt habe.Mutti war doch zu Gast.Ich konnte danach nicht einschlafen und habe die ganze Nacht geweint.Ich bin immer noch tief erschüttert.Hoffentlich komme ich darüber hinweg.
08.10.2015 um 17:17 Uhr
@Challenger Du solltest dringend was an Deinen Schlaf und Fernsehgewohnheiten machen. Bis dahin viel Spaß beim Gerüst abbauen :-)
08.10.2015 um 17:31 Uhr
Dieses Holzegerüst ist unabbaubar und legt den Verdacht nahe, dass das Gehirn von jenem Antwortgeber noch mechanisch funktioniert. Vermutet wurde es seit langem, jetzt das Eingeständnis. Starkes Zeichen!
08.10.2015 um 17:37 Uhr
-.-
Oh, ich muss mindestens 10 Zeichen eingeben.
-.- -.- -.-
08.10.2015 um 17:40 Uhr
. <== Blablabla
08.10.2015 um 20:34 Uhr
..
09.10.2015 um 01:31 Uhr
Boah Ey! <<===
09.10.2015 um 09:51 Uhr
Kindergarten.....
Verwandte Themen
Krankmeldung mit Voranmeldung - Kündigungsgrund?
ÄlterHallo und guten Tag an Forum Ich habe hier einen schwierigen Fall: Die Frau eines Mitarbeiters war in der Lohnbuchhaltung und hatte folgendes Anliegen: Das Büro sollte bitte bei der Krankenkasse
Kündigung ohne Kündigungsgrund
ÄlterHallo, wir bearbeiten zurzeit eine verhaltensbedingte Kündigung. Dem Kollegen ist kein Kündigungsgrund genannt worden. Ist dass ein Versäumnis oder gar ein Formfehler des AG. Wer kann mir einen T
Kündigungsgrund
ÄlterHallo, ist eine Kündigung onhe Nennung des Kündigungsgrund wirksam
außerordentlicher Kündigungsgrund wegen Sachmittelbestellung
ÄlterHallo ihr lieben, Derzeit beschäftigt mich folgende rechtliche Frage: Kann ein fristloser Kündigungsgrund,wenn auch nur annährend, gesehen werden, wenn ein Betriebsratsmitglied arbei
Ausbildungs-Weiterbildungszwang für ältere Menschen?!?!
ÄlterHallo liebe Betriebsräte, ich möchte Euch heute noch einmal um Eure Mithilfe bitten: Im Unternehmen wurde eine von vier Maschinen umfangreich modernisiert und diesbezügliche sollen alle MA angelern