Hallo @all,

was haltet Ihr von folgender Begründung für eine verhaltensbedingte Kündigung?

"...Herr XXX bringt leider nicht den gewünschten und versprochenen Arbeitseifer mit.
Hinzu kommt, dass Herr XXX die Anweisungen seines Vorgesetzten nicht ausführt / umsetzt.
Sowie dieser, der Personalabteilung.
...".

Mal Abgesehen von dem "Halbsatz" am Schluss, denke ich das hier keine berechtigten Kündigungsgründe vorliegen.
-Der Mitarbeiter XXX hat bereits eine Abmahnung zum zweiten Vorwurf erhalten, die aber nicht Formgerecht war (sprich es fehlt der konkrete Tatvorwurf mit Datum / Zeit usw.).
-Der erste Vorwurf ist eine dermaßene "Gummi-Formulierung", dass hier m.E. kein Kündigungsgrund vorliegt. Eine Abmahnung ist zu diesem Vorwurf noch nicht erfolgt.

Ich überlege gerade, wie ich den Widerspruch des BR hier formuliere.
Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee, wie man das einigermaßen wasserdicht hinbekommt.

Vielen Dank im Voraus
F.