Erstellt am 27.05.2011 um 08:18 Uhr von kunzundhinz
Es besteht eine Mandatspflicht und es gibt keine dienstliche Be-/verhinderung da Mandatsarbeit Vorrang hat. Bei Ärzten könnten nun aber Not-OPs hier einen Vorrang haben. Doch auch hier MUSS der AG Abhilfe/Vorkehrungen schaffen. Denn die Termine stehen ja frühzeitig fest i.d.R.
Also, die Liste und den AG aus ihre Pflichten hinweisen. Und auch, dass das BetrVG Maßnahmen vorsieht bei Verletzung/Missachtung dieser Pflichten.
Erstellt am 27.05.2011 um 08:51 Uhr von Kölner
@Sch-braten
Einen Brief schicken mit diesem oder einem so ähnlichen Inhalt:
Sehr geehrter Herr AG/Vorgesetzter,
wiederholt muss der BR feststellen, dass Herr/Frau XXX aufgrund dienstlicher Belange an der Teilnahme an BR-Sitzungen gehindert ist. Im Sinne des § 78 BetrVG und den damit verbundenen Restriktionen, die je nach Lage auch strafbewährt sind, bitten wir darum (auch in Ihrem Interesse) vorausschauend und dienstplantechnisch das BR-Mitglied Herrn/Frau XXXX von jeglicher Arbeit in folgenden Zeiten freizustellen:
- BR-Sitzungen sind XXX
- Ausschusssitzungen von Herrn/Frau XXX sind am XXX
- BetrVers sind am XXXX
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei unserem verfassungsrechtlichen Auftrag.
Erstellt am 27.05.2011 um 09:19 Uhr von Hannelore
Es gibt auch Rechtsprechung welche besagt, nimmt ein BRM sein Mandat nicht wahr, also obwohl NICHT VERHINDERT gem. BetrVG, 1/3 der Sitzungstermine nicht wahr, kann gem. § 23 das Mandat entzogen werden.
Erstellt am 27.05.2011 um 09:28 Uhr von Südmann
immer diese untauglichen Hinweise auf "Mandat entziehen"
schon mal praktisch so etwas durchgezogen, Hannelore ?
das machst du einmal und nie wieder
der Kollateralschaden ist immens, der Zeitaufwand enorm, der Erfolg ungewiss
Erstellt am 27.05.2011 um 09:31 Uhr von rkoch
Nu ja, wir sollten hier aber wirklich Kölners Linie folgen. Schließlich geht es hier um Ärzte.
Wenn ein "normaler" AN seinen Arbeitsplatz einfach verläßt (nachdem er sich abgemeldet hat) und ein "du kanst jetzt nicht weg" einfach ignoriert steht im schlimmsten Fall die Maschine still, sind weniger Verkäufer (oder gar keiner) da, oder was auch immer.
Bei Ärzten hängt da u.U. ein Leben dran wenn der Arzt sich einfach verzieht... Da gibts auch was wie eine ärztliche Pflicht... Insofern gehe ich davon aus, das auch ein Arzt als BR sich nicht einfach von seinem Arbeitsplatz entfernen kann sondern der AG definitiv für eine Vertretung zu sorgen hat. --> AG anhauen.
Erstellt am 27.05.2011 um 10:47 Uhr von Hannelore
Südmann
Es gibt entsprechende Urteile. Mitglied hat nur 1/3 der Sitzungen besucht, da war das Mandat weg. Man kann sich also auf bestehende Rechtsprechung berufen.
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Es ist nun einmal so, dass BR-Mandat bringt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Es geht nun einmal nicht, dass man den Pflichten nicht oder nur mehr als sehr ungenügend nachkommt und dann aber dei Rechte in Anspruch nehmen möchte z.B. den besonderen Kündigungsschutz. Das wäre Rechtsmissbräuchlich und dass mögen Grichte/Richte rgar nicht. Dann kann es Folgen haben u.a. auch § 23. Aber ja, es ist nicht eine sehr einfache Angelegenheit, was ich auch nicht erwähnt habe.
Oftmals reicht ja auch der Hinweis u.ggf. mit dem, entsprechenden Urteil
Erstellt am 27.05.2011 um 11:02 Uhr von SuzieQ
Es immer spassig wie man den 23er ins Spiel bringt.
-Hat ein Betriebsrat den Antrag auf Ausschluß eines seiner Mitglieder gestellt, so kann der Ausschluß nur erfolgen, =wenn der Auszuschließende durch ein ihm anrechenbares Verhalten die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats ernstlich bedroht oder lahmgelegt hat.= -
Und solches muß man einem Arzt in seiner Dienstzeit ersteinmel beweisen.
Viel Spass.
Erstellt am 27.05.2011 um 19:27 Uhr von Kölner
@SuzieQ
Der Witz (zusätzlich) ist noch:
Keiner der Antwortgeber dieses Forums hat vermutlich auch nur annähernd (so meine feste Überzeugung) so einen Fall miterlebt oder angestrengt. Aber sie alle plaudern munter die Literaturmeinung wieder...