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TEILNAHME AN BR SITZUNG DURCH KRANKHEIT

F
franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, meine frage lautet darf ein betriebsratsmitglied wenn er krank grschrieben ist an einer wichtigen sitzung des br teilnehmen? Steht das irgendwo geschrieben ?

5.87007

Community-Antworten (7)

A
ambu

30.11.2007 um 13:21 Uhr

Ja darf er!

Gruß ambu

F
franz

30.11.2007 um 13:34 Uhr

hallo ambu die antwort langt mir nicht kannst du mir das genauer mitteilen

B
Bonita

30.11.2007 um 14:48 Uhr

Krankschreibung bedeutet nicht Arbeitsverbot. Die Grundregel lautet, die Kollegen dürfen alles tun, was der Genesung nicht schadet. Wenn der Arzt sein ok gibt, ist der Kollege auf der sicheren Seite. Diese Regel gilt nicht nur für die Teilnahme an der BR-Sitzung, sondern für jede andere Tätigekeit. Es ist ein unausrottbares Gerücht, dass jemand der krank geschrieben ist, zu Hause im Bett liegen muss!

Das ganze hängt also von der Krankheit ab. Z.B.bei einem gebrochenen Bein kann sich der Kollege durchaus mit Krücken zur Betriebsratssitzung schleppen, ganz sicher wird er aber nicht kellnern können!

A
ambu

30.11.2007 um 15:24 Uhr

@franz,

lies mal die RN 16, § 25 BetrVG in der Kommentierung Däubler/Kittner/Klebe 10. Auflage.

Gruß ambu!

R
Rotzlöffel

30.11.2007 um 16:10 Uhr

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR - Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu einer Verhinderung. Damit der Vorsitzende nicht unnötigerweise ein Ersatzmitglied lädt, ist jedoch das BR-Mitglied verpflichtet, den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der BR-Sitzung teilnehmen will.

DAH
Der alte Heini

30.11.2007 um 23:25 Uhr

Guckst Du bitte hier:

betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung29603.html

A
APO-OPA

04.12.2007 um 16:33 Uhr

Auf der CD mit dem großen Kommentar zum BtrVG ist ein Urteil zur Unterscheidung von Arbeitsleistung und Ehrenamt bei §37 zu finden - es stellt fest, das auch bei Arbeitsunfähigkeit die Ausübung eines Ehrenamtes nicht ausgeschlossen ist.

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